Studium in Bad Münstereifel

  • [quote='Drakkar','Drei Fragen zum Studium in Bad Münstereifel liebes Rechtspflegerforum,

    Hallo Drakkar

    ich bin neu hier und interessiere mich seit Monaten für den Beruf des Rechtspflegers und möchte dieses Ziel bald in Angriff nehmen. :)

    Das ist schon mal gut...

    Momentan bin ich als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig, allerdings erfüllt mich dieser Berufszweig nicht so wie ich es mir vorgestellt habe. Ich brauche eine neue Herausforderung! :)

    Dann bewirb dich! Herausforderungen haben wir genug.

    Vor dem Studium merke ich, dass ich Fragen habe und hoffe, dass ihr mir da weiterhelfen könnt, um meine Entscheidung zu erleichtern.

    Mit Sicherheit...

    1. Wie teuer ist denn genau die Unterkunft monatlich in Bad Münstereifel? Ich wohne in Duisburg, habe auch eine eigene Wohnung, würde allerdings in der Woche in Bad Münstereifel wohnen wollen. Ist allerdings schwierig, sofern man die konkreten Kosten für die Unterkunft nicht kennt. ;)

    Das sind 115 Euro, die dir direkt von den Anwärterbezügen einbehalten werden. Darin enthalten sind die 3 Mahlzeiten und das Einzelzimmer (incl. Wasser und Strom natürlich) sowie die Putzfrau.

    Nur den Internetzugang (9,99 Euro/mtl) würden ggf. noch drauf kommen, ansonsten bist du damit durch.

    1. Wie sieht es generell mit der Verbindung aus? Ich besitze kein Auto und wäre somit auf die Verbindung der Bahn angewiesen. Gibt es Tipps bzw. kennt jemand eine gute Verbindung von Duisburg (und Umgebung) nach Bad Münstereifel? Ich bin habe vor ein paar Tagen alle möglichen Verbindungen durchforstet, bin allerdings unzufrieden mit der Auskunft. Es ist für mich wichtig, da ich gegebenenfalls pendeln würde, falls mir die Unterkunft zu teuer sein sollte. ;)

    Egal wie du fährst, du musst über Euskirchen und dann mit der Bimmelbahn bzw. dem Bus nach Münstereifel. Dabei fährt der Zug aber nur 1 mal in der Stunde. Am Sonntag fährt er soweit ich mich erinnere nur bis 18 Uhr. Danach fährt noch bis 20 Uhr der Bus. Anschließend ist eher mau mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber Fahrgemeinschaften gibt es genug. Du bist ja nun wirklich net die Erste und Einzige Studentin ohne PKW.

    1. Wie finanziert ihr das Studium? Studienkredit von der Bank?? Damit meine ich nur Leute, die in dergleichen Situation sind bzw. wären wie ich. Zwei Wohnungen (fester Wohnsitz und Unterkunft in Bad Münstereifel) sowie das Pendeln. Habt ihr einen Studienkredit aufgenommen? Wie sind die Erfahrungen damit?

    Warum solltest du? Dafür bekommst du deine Anwärterbezüge (900 Euro plus x irgendwas kurz vor 1.000 - allso jede Menge Geld). Klar, bei einer Miete von 1.000 Euro an deinem Hauptwohnsitz wird das eng, aber ich kenne keinen Anwärter aus Studienzeiten, der groß Probleme hatte seine Wohnung zu halten und trotzdem in Bad M zu sein. Du hast dann zwar nicht ebenso viel Geld zuf freien Verfügung wie die Kollegen die nich zu hause wohnen, aber das klappt schon.
    Gemessen am durchschnittlichen Azubi verdienen wir uns dumm und dusselig, da sollte das alles kein großes Problem sein.

    Ich hoffe, ihr entschuldigt meine lange Fragerei, aber ich bin mir in diesen Punkten recht unsicher in meiner Entscheidung. Ich habe den Elan und das Bedürfnis Rechtspflege zu studieren, allerdings sind es diese Fragen, die seit langer Zeit mir die Gedanken rauben. :oops:

    Wenn das deine einzigen Sorgen sind - dann bewirb dich endlich. Los, mach schon! Zack-zack!

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    Bitte schön!

    Viele Grüße,
    Drakkar

    Gruß zurück[/QUOTE]

    :cool:

  • @ papabaer

    Ja, werde ich machen. Nur nicht drängen! ;)
    Nee, also ich habe mir auch vor ca. zwei Monaten mir Infos beim OLG Düsseldorf eingeholt, um die genaue Bewerbungsphase in Erfahrung zu bringen. Mir sagte man dort, dass diese wohl Ende Juli/Anfang August läuft. Bis dahin muss die Bewerbung raus sein. ;) Mich grault's nur vor dem schriftlichen Lebenslauf! :D

  • Ist es dann nicht relevant, wo man wohnt?!
    Ich habe gelesen, dass man sich im OLG-Bezirk des Wohnortes bewerben muss. Demnach wäre es für mich Düsseldorf. :gruebel:

  • Du kannst Dich bundesweit bewerben. Musst nur dann keine Hoffnungen hegen, allzu schnell in Heimatnähe zu arbeiten (siehe Stellenbörse).
    Einstellungsbehörde ist das OLG. Das ist für Dich der maßgebliche Bezugspunkt. Und: Du bist Landesbeamtin. Guck auf die Karte, dann weißt Du, was Dich erwarten kann, wenn es brennt. ;)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ist es dann nicht relevant, wo man wohnt?!
    Ich habe gelesen, dass man sich im OLG-Bezirk des Wohnortes bewerben muss. Demnach wäre es für mich Düsseldorf. :gruebel:



    Ich komme ursprünglich aus der Nähe von Magdeburg und hab mich bundesweit beworben. Nun bin Rechtspflegerli beim OLG Köln.
    Bei den Düsseldorfern musste ich damals nur extra angeben, warum ich mich da bewerbe obwohl ich nicht im Bezirk wohnhaft bin. Hamm und Köln sowie alle anderen OLG´s in Deutschland hat das recht herzlich wenig interessiert.

    Bewerben kannst du dich mitthin überall, soweit es dich net stört nicht heimatnah zu leben.

  • Es ist auch schon mal passiert, wenn das eine OLG spitzgekriegt hat, dass man sich beim anderen beworben hat, dass das erste OLG sagt, dass man sofort zusagen muss, sofern das olg sich für einen entscheidet, ohne abzuwarten, was das andere OLG sagt, auch wenn dieses eventuell näher am Wohnort ist. Aber naja, besser das eine OLG als kein OLG.

  • das mit der sofortigen zusage (binnen 7 tagen) ist aber ein standartschreiben der olg'e. soweit du zuerst zusagst und dann doch noch abspringst nehmen sie meist den nächsten auf der warteliste. alles halb so wild...

  • Ich bin derzeit in Bad M und uns wurde gesagt das der OLG-Bezirk Düsseldorf derzeit viele Leute nimmt, also reinhauen und bewerben! ;)

  • Wenn man in Duisburg wohnt und in der Nähe bleiben möchte, macht eine Bewerbung im OLG-Bezirk Hamm auf jeden Fall Sinn.



    Das ist allerdings sehr optimistisch. In Hamm muss man in den ersten Jahren damit rechnen alle paar Monaten versetzt zu werden.

  • Hallo, liebe Community! Ich habe hierher gefunden, weil ich mich sehr für das Rechtspflegestudium interessiere und mir ein wenig Hilfestellung erhoffe, weil einige Fragen nach meiner Recherche im Internet trotzdem offen blieben.:oops:

    Nun also zu meinen Fragen: Ich würde gerne in NRW bleiben, da käme ja nur Bad Münstereifel in Betracht, oder? Jetzt habe ich hier im Thread gelesen, dass man sich an den 3 großen OLGs bewerben kann. Was genau würde das bringen? Hätte man dann 3 Chancen, nach Bad Münstereifel zu kommen? Ich wohne im Bezirk Hamm, demnach wäre Hamm "mein" OLG, wie könnte ich dann erklären, weshalb ich mich beim OLG Köln und OLG Düsseldorf bewerbe? Wenn ich nun zum Beispiel in Bad Münstereifel angenommen werde und daraufhin nach Köln ziehe, ist dann weiterhin mein altes OLG (Hamm) für mich zuständig oder dann das OLG Köln oder ist es nochmal völlig anders? Das ist gerade alles ein wenig verwirrend für mich. :gruebel: Außerdem frage ich mich, wann ich mich bewerben kann und wie der weitere Verlauf dann aussieht. Dass die Bewerbungsfrist "Ende des Jahres" ist, weiß ich. Kann ich mich dennoch jetzt schon bewerben bzw. habe ich dadurch die Vorstellungsgespräche schon früher? Oder werden erstmal alle Bewerbungen gesammelt bis zum 31.12. und danach ausgewählt? Ohje, ganz schön viele Fragen, ich wäre dennoch sehr sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Liebe Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von Sevilla (23. November 2011 um 12:12)




  • Die Rechtspflegerausbildung besteht aus Studium (dieses findet in Bad Münstereifel statt) und einer Ausbildung an einem Gericht (nennt man wohl duales Studium). Du bewirbst dich also nicht an der Fachhochschule in Bad Münstereifel, sondern bei einem OLG aus Nordrhein-Westfalen.
    Sofern du dich beim OLG Hamm bewirbst und dort eingestellt wirst, wirst du deine fachpraktische Ausbildung an einem Gericht aus dem Bezirk des OLG Hamm machen (meistens wohnortnah) und auch nach Bestehen der Rechtspflegerprüfung an einem Gericht im OLG Bezirk Hamm arbeiten.
    Durch deine Bewerbung bei einem OLG legst du somit im Prinzip schon fest, wo du später arbeiten möchtest.

    Wenn dir das egal ist, kannst du dich natürlich bei allen drei OLG's bewerben.

    Spätere OLG-übergreifende Wechsel sind nicht immer so leicht möglich.

  • :gruebel:
    Habe ich richtig verstanden :
    Du schließt nächstes Jahr dein Jurastudium ab und möchtest dann "absteigen" und eine neue Ausbildung zum Dipl.-Rechtspfleger beginnen ?
    Und dabei geht es dir natürlich nicht um den sicheren Arbeitsplatz sondern um dein Interesse am Beruf ?
    Finde ich nicht gerade glaubwürdig.
    Bewerben kannst du dich natürlich, bei jedem OLG.
    In Bad Münstereifel ist lediglich die FHS für die theoretischen Blöcke, "verwaltet" wirst du beim OLG, das dich eingestellt hat.
    In diesem OLG-Bezirk erfolgt auch die praktische Ausbildung bei einem Gericht/ einer Sttaatsanwaltschaft.
    Na dann, viel Glück

  • Kiki: Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Jetzt hab ichs auch kapiert. :) ruepfel: Doch, natürlich geht es mir unter anderem auch um einen sicheren Arbeitsplatz. Ich habe ja bereits geschrieben, dass die Berufsaussichten mich nicht zufrieden stellen. Damit meinte ich auch, dass ich nicht in der Anwalt-Schwemme "untergehen" möchte. Aber Interesse an einem sicheren Arbeitsplatz und am Beruf selbst schließen sich doch nicht aus? :confused: Sind das keine berechtigten Überlegungen, aus denen man sich einen zukünftigen Beruf wählt? Außerdem sehe ich nicht, wo in meinem Weg jetzt ein "Abstieg" vorliegt. Mit dem 1. Staatsexamen bin ich kein Volljurist, habe lediglich die Möglichkeit, mir ein Diplom ausstellen zu lassen. Eine Einstellung als Rechtspfleger wäre aus meiner Sicht keinesfalls ein Abstieg. LG

    Einmal editiert, zuletzt von Sevilla (13. September 2011 um 14:44)

  • Wenn Du Dein Jurastudium erfolgreich abschließt, kann es Dir theoretisch auch auf den Vorbereitungsdienst mit bis zu 12 Monaten angerechnet werden, § 2 Abs. 4 RpflG und § 7 RpflAO. Entscheidung trifft der OLG Präsident im Einvernehmen mit der Leiterin der FH. Ob das aber im Hinblick auf die unterschiedlichen Studieninhalte und Schwerpunkte überhaupt praktikabel oder empfehlenswert ist, weiss ich nicht.
    Da es aber im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, ist Dein Wunsch nicht so abwegig, nur selten (ich habe es noch nie gehört, weil es eben als "Abstieg" empfunden wird). Häufiger ist der umgekehrte Weg: Erst Rechtspflegerausbildung und dann Jura-Studium.
    Du solltest es daher gründlich abwägen, ob Du die Zeit und Energie, die Du in eine Rpfl-Ausbildung stecken müsstet, nicht besser darauf verwendest, Dein Jura-Studium so gut abzuschließen, dass Du Chancen für die Einstellung im Richterlichen Dienst hättest. Auch die Vorbildung durch Jura-Studium ist keine Garantie dafür, dass Du die Rechtspflegerprüfung schaffst - was hast Du dann ?

  • Das sind berechtigte Hinweise.
    Spontan würde mir auch nicht einfallen, was ich dann hätte, wenn ich die Rechtspflegerausbildung nicht schaffe.
    Seit ein paar Tagen lese ich mich nun schon ein in den Beruf des Rechtspflegers und es erscheint mir einfach vom Lesen her schon viel viel näher zu meinen Vorstellungen eines juristischen Berufs.
    Als ich anfing zu studieren, wusste ich nicht, dass es den Rechtspfleger-Beruf überhaupt gibt. Hätte ich es gewusst, hätte ich mich vermutlich direkt dafür entschieden.

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    Seit ein paar Tagen lese ich mich nun schon ein in den Beruf des Rechtspflegers und es erscheint mir einfach vom Lesen her schon viel viel näher zu meinen Vorstellungen eines juristischen Berufs.
    Als ich anfing zu studieren, wusste ich nicht, dass es den Rechtspfleger-Beruf überhaupt gibt. Hätte ich es gewusst, hätte ich mich vermutlich direkt dafür entschieden.


    Viel näher als was ? Was hast Du bisher in der Praxis erlebt, es gibt in allen Bereichen sonne und welche. Du kannst den Beruf als Anwalt, Richter oder Rechtspfleger mit Idealismus füllen und für die Gerechtigkeit kämpfen, wobei der Anwalt dabei verhungert, Richter bzw. Rechtspfleger ihre Zimmertüre vor Aktenbergen nicht mehr aufbekommen oder zum gefühllosen Paragraphenreiter mit oder ohne Dollarzeichen in den Augen mutieren.
    Die Ausbildung gibt Dir die Voraussetzungen für einen Job, welchen Du ergreifst und was Du daraus machst, hängt auch von Dir ab.

  • Viel näher als der Beruf eines Anwalts. Bei meinem Rechtsanwaltspraktikum habe ich schon bemerkt, dass ich kein Rechtsanwalt werden möchte. Bei meinem Praktikum am Gericht und in der Verwaltung hingegen fühlte ich mich viel wohler. Ich bin mir sicher, dass ich das Studium wagen möchte, mir war bisher nur nicht klar, wie das mit den OLGs aussieht. Jetzt ists mir klar. Weshalb rätst du mir davon ab?

    Einmal editiert, zuletzt von Sevilla (13. September 2011 um 14:42)

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