Noch eine abschließende Frage zu diesem Thema, um ganz sicher zu gehen:
Wenn ich diese Grundbuchsituation mit dem Verfügungsverbot nach § 52 Abs.3 FlurbG in Abt. II habe, kann eine Belastung des Grundstücks wirksam auch gegen den Berechtigten des Verfügungsverbotes dadurch herbeigeführt werden, dass dieser Berechtigte der Belastung zustimmt?!
Muß außerdem noch die Flurbereinigungsbehörde beteiligt werden? Nein, oder?