Ordensschwester

  • Hallo,
    habt Ihr schon einmal einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe für eine Nonne erteilt? Ist dies möglich, oder muss der Orden für die RA-Gebühren aufkommen? Fordert die Staatskasse nach Auszaqhlung an den RA solche vom Orden an?
    Über einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.
    Ciao Summer

  • summer:

    Wenn der Bürgermeister einer Stadt ein privates Problem hat, kommt dann die Stadtverwaltung für seine Rechtsberatungskosten auf?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Na der Vergleich hinkt wohl etwas...

    Meines Wissens verzichtet die Nonne bei Eintritt in das Kloster auf jegliche weltlichen Güter. Sie "übergibt" quasi ihr vorhandenes Vermögen an den Orden und bekommt lediglich ein monatliches Taschengeld. Der Orden wiederrum kommt bei größeren Ausgaben der Nonne auf (Nonne fragt Oberin, ob sie etwas haben könne und bekommt das i.d.R. dann).

    Das müsste dann heißen, dass wenn die Nonne ein rechtl. Problem hat und bespricht das mit ihren Chefs, müsste der Orden für diese Kosten aufkommen.

  • Nach Lektüre des von Kai genannten Aufsatzes: Die Ordenszugehörigkeit hat keinerlei rechtl. Auswirkungen auf ziviles und materielles Recht, so daß Du die Ordenszugehörigkeit völlig außer Betracht lassen kannst und einen Beratungsschein erteilen solltest.
    Allerdings würd ich genau schauen, ob es nicht um "versteckte" Angelegenheiten des Ordens geht und die Nonne nur vorgeschickt wurde, um dem Orden Geld zu sparen....(was aber möglicherweise ewige Verdammnis des gesamten Ordens zur Folge hätte)

  • Also doch wie beim Bürgermeister;)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • @Della

    Das habe ich beim kurzen Überfliegen auch gesehen, ich war mir aber nicht sicher, ob dass nicht nur für die die "Probe"-Zeit gilt :confused: .

    Jedenfalls mein absoluter Favorit als drolligstes Thema, das wir jemals hatten :D Das soll bei über 3.100 Themen schon etwas heißen.

  • Wenn man ein Kloster im Bezirk des NachlG hat, ist es immer wieder ein Aha-Erlebnis, die Testamente der Nonnen oder Ordensschwestern vorgelegt zu bekommen. Diese die Alleinerbeneinsetzung der jeweiligen Glaubenskongregation vorsehenden Testamente sind alle in den dreißiger bis vierziger Jahren errichtet, unter Verwendung von Tinte (lila) beschriftet und enthalten den Passus, dass das Testament unwirksam wird, wenn die Betreffende aus dem Orden ausscheidet. Das jeweilige Testament wird nach dem Erbfall von der Schwester Oberin in aller Regel mit einem Begleitschreiben vorgelegt, aus dem sich ergibt, welche nächsten Verwandten vorhanden sind, dass der Nachlass aus Bankguthaben in Höhe von X € besteht und kein Erbschein benötigt wird (sofern kein -ererbter- Grundbesitz vorhanden ist). In den meisten Fällen also Testamentseröffung ohne weitere Veranlassung, Testamentskopie an die Verwandten und Erhebung der Mindestgebühr. Dankbare Verfahren ohne jeden Streit!

  • Zitat von Kai

    Jedenfalls mein absoluter Favorit als drolligstes Thema, das wir jemals hatten :D



    naja, "aushang an der gerichtstafel" hätte mein favorit werden können, war so schön beamtig :strecker . leider ins OT abgedriftet und dann eingeschlafen.

  • Manchmal - aber wirklich nur manchmal - bin ich großzügig. Schon von berufswegen. Bin doch der "christliche" Vertreter im Forum hier!

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