Bei Schulden ist natürlich immer die Frage, ob sie unstrittig sind (wohl am wenigsten zweifelhaft, wenn es schon einen Vollstreckungstitel gibt). Gibts aber oft nicht und gerade Inkassofirmen versuchen ja oft, sehr zweifelhafte Forderungen einzutreiben. Sittenwidrigkeit, überhöhte Zinssätze, Nichtberücksichtigung glaubhaft gemachter Geschäftsunfähigkeit, Streitigkeit über die Korrektheit von Nebenkostenabrechnungen. Da fallen mir viele Gründe ein. Sowas muss aber auch plausibel begründet werden können.
Nichtzahlen von KdU kann dem Betreuten einer existenzielle Gefahr aussetzen - der Obdachlosigkeit (da würde ich auch eine Weisung nach § 1862 Abs. 3 BGB für zulässig halten). Nichtbezahlen von Geldstrafen setzt den Betreuten der Gefahr der Ersatzfreiheitsstrafe aus. Bei allem anderen ist es ja an den Gläubigern, den GV rauszuschicken. Wenn ein Betreuer sich gar nicht kümmert, ist er wohl ungeeignet. Ist eine ein bisschen sehr platte Übernahme der Wunscherfüllungspflicht.