Sparen auf ein neues Auto - einzusetzendes Vermögen ?

  • Tja Ernst P: Das sieht meine Beschwerdekammer anders, und auch das BAG (Berücksichtigung einer Abfindung nur, wenn sie höher als das Schonvermögen nach Abzug bestehender Verbindlichkeiten ist).

    Halt ich nicht für richtig, aber nun gut...



  • Das ist schon richtig, aber eigentlich hat sie das doch irgendwie schon konkludent getan, oder? :gruebel:



    Meinswegen. Dann würde ich den Antrag in diesem Verfahrensstadium zurückweisen und warten was passiert (Rechtsmittel ? weiterer Vortrag ? Ggf. Vorlage an Beschwerdegericht).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Hallo,

    muss das Thema nochmal aufgreifen.

    Ich habe gerade eine PKH-Überprüfung, bei der sich nach der Einkommenssituation keine Ratenzahlung ergibt.
    Die Partei gibt aber an, ein Sparbuch mit einem Guthaben von 7.000,00 EUR zu haben.
    Dieses Geld soll in ein neues Kfz investiert werden. Hintergrund ist folgender:
    Partei war bis zur Scheidung Hausfrau, hat dann nach der Scheidung im Alter von Anfang 50 mit viel Mühe eine Stelle in ihrem gelernten Beruf gefunden, die jedoch 55km von ihrem Wohnort entfernt ist.
    Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann sie ihre Arbeitsstelle nur sehr schwer erreichen (liegt ziemlich jwd ohne Bahnanbindung etc.), benötigt daher ein Auto und ihr jetziges hat 350.000 km gelaufen.
    Sie hat bisher auch versucht, in der Nähe eine Arbeitsstelle zu finden, bislang aber vergeblich (sie ist inzwischen 55 J.).

    Würdet ihr hier trotzdem eine Einmalzahlung anordnen oder ist hier bzgl. der Verwertung des Vermögens über dem Schonbetrag eine besondere Härte anzunehmen??

  • Kein Härtefall.

    sie hat ein auto, das noch läuft. Dass die karre 350tkm runter hat heisst nicht dass sie defekt ist (manche autos erreichen 7stellige kilometerzahlen - ich sage nur w124 ;) )

    außerdem gibt es auch schon für 2000 € gebrauchsfähige kfz (falls das auto doch mal ausfallen sollte) - sogar vom händler mit entsprechender gewährleistung.

    --> Einmalzahlung

  • Für mich auch kein Härtefall.

    PKH-Parteien sind bisweilen unerträglich kreativ, vermeintlich begünstigte Verwendungszwecke für ihr liquides Vermögen zu erfinden, um es in den Bereich des Schonvermögens zu rücken.

    Man muss den Leuten einfach immer wieder klar machen, dass ihnen das Geld "für den künftigen Erwerb" eines vermeintlich notwendigen Kfz zu belassen einer Schenkung des Kfz durch die Staatskasse gleichkäme.

  • Man muss den Leuten einfach immer wieder klar machen, dass ihnen das Geld "für den künftigen Erwerb" eines vermeintlich notwendigen Kfz zu belassen einer Schenkung des Kfz durch die Staatskasse gleichkäme.

    Als Rechtspfleger würde ich wohl auch zum Ergebnis "Zahlung" kommen. Als Mensch finde ich das Ganze allerdings abscheulich ungerecht. Wieso soll es einer Schenkung eines KfZ durch den Staat gleichkommen, wenn der Person das Geld zum Kauf des KfZ belassen wird, wenn andererseits derjenige, der das Geld vorher verprasst und das Auto dann mit Kredit kauft, seine Raten sogar noch als abzugsfähige Belastungen anerkannt bekommt (was genauso gut einer Schenkung nahe kommt)? Das ist nicht nachvollziehbar. In dieser Gesellschaft sind nur noch diejenigen gut dran, die ihr Geld restlos verbrauchen und dann, wenn sie mal was anschaffen müssen, das alles mit Krediten tun. Da kann ich nur den Kopf schütteln. Es gab mal Zeiten, da hat man sich das Geld erst für eine Anschaffung gespart und dann die Sache gekauft. Wenn man das heute so macht, ist man absolut der Dumme! Es geht nur noch: Erst kaufen und dann abstottern und man hat dann sogar noch absetzbare Raten. :mad::teufel:

  • So ist das eben in einer Sozialgemeinschaft. Wer die Hilfe benötigt, bekommt sie, wer sie nicht benötigt (im Sinne von bedürftig), bekommt auch keine Hilfe. Warum der eine bedürftig ist und der andere nicht, spielt keine Rolle, und das ist auch gut so.

    Der Unterschied zwischen dem, der das Auto vorher kauft und dem, der es nachher kauft ist u.a. der, dass der Letztere weiß, dass er noch was zurückzuzahlen hat. Weswegen soll da jetzt das Auto vorgehen? Weswegen soll der Staat, und damit der (jeder!) Steuerzahler, den Prozess bezahlen, damit sich derjenige dann ein Auto kaufen kann?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • 1. Warum der eine bedürftig ist und der andere nicht, spielt keine Rolle, und das ist auch gut so.

    2. Weswegen soll der Staat, und damit der (jeder!) Steuerzahler, den Prozess bezahlen, damit sich derjenige dann ein Auto kaufen kann?



    zu 1.: Ich nehme das nur zur Kenntnis, "gut" finde ich das deswegen noch lange nicht. Zwei Menschen verfügen über viele Jahre hinweg über das gleiche Einkommen. Der eine gibt sein ganzes Geld aus, fährt 4x im Jahr in Urlaub, der andere spart das Geld lieber für schlechtere Zeiten. Dann bekommt der eine Sozialleistungen (und damit sein bisheriges luxuriöes Leben indirekt finanziert) und der dumme Sparer aber nix. Ich weiß, dass es so ist, aber Verständnis werde ich dafür nie aufbringen.

    zu 2.: Ganz einfach: Weil der Steuerzahler dem anderen, der den Kaufpreis erst nach Erwerb des Autos erst in Raten abzahlt, auch bezahlt, in dem er diesen ansonsten mögliche Ratenzahlungen erlässt.

    Aber genug zu diesem Thema. Meine rein persönliche Auffassung zu diesem Thema werde ich sowieso nicht ändern. Als Rechtspfleger bin ich gezwungen, das halt anders anzuwenden. Jedenfalls könnte ich auf einer Sozialbehörde keinesfalls tätig sein und die vielen Ungerechtigkeiten täglich sehen und den Leuten vermitteln müssen.

  • Vor einigen Jahren hatte ich eineP KH-Überprüfung in einer F-Sache zu machen.
    Bei PKH-Bewilligung war ein Sparvermögen von 10.000,00 € vorhanden. Bei der PKH-Überprüfung war es auf 16.000,00 € angewachsen. Ich habe einen Aufhebungsbeschluss gemacht. Dagegen kam natürlich ein Rechtsmittel, das Geld werde für eine bald erforderliche neue Heizung benötigt. Ich wurde vom OLG aufgehoben, da keine wesentliche Änderung vorlag. Danach war mein Ehrgeiz in PKH-Prüfungssachen dahin

  • Zitat

    Der eine gibt sein ganzes Geld aus, fährt 4x im Jahr in Urlaub, der andere spart das Geld lieber für schlechtere Zeiten. Dann bekommt der eine Sozialleistungen (und damit sein bisheriges luxuriöes Leben indirekt finanziert) und der dumme Sparer aber nix. Ich weiß, dass es so ist, aber Verständnis werde ich dafür nie aufbringen.

    Der eine pumpt sein geld durch konsum in die Wirtschaft und hält diese am laufen, der andere lässt sein geld auf dem konto rumschimmeln. was ist jetzt besser?

  • 1. Warum der eine bedürftig ist und der andere nicht, spielt keine Rolle, und das ist auch gut so. 2. Weswegen soll der Staat, und damit der (jeder!) Steuerzahler, den Prozess bezahlen, damit sich derjenige dann ein Auto kaufen kann?

    zu 1.: Ich nehme das nur zur Kenntnis, "gut" finde ich das deswegen noch lange nicht. Zwei Menschen verfügen über viele Jahre hinweg über das gleiche Einkommen. Der eine gibt sein ganzes Geld aus, fährt 4x im Jahr in Urlaub, der andere spart das Geld lieber für schlechtere Zeiten. Dann bekommt der eine Sozialleistungen (und damit sein bisheriges luxuriöes Leben indirekt finanziert) und der dumme Sparer aber nix. Ich weiß, dass es so ist, aber Verständnis werde ich dafür nie aufbringen. ...


    1.: Es steht jedem frei, mit seinem Geld zu machen was er will. Es wird niemand gezwungen, alles auszugeben und es wird niemand gezwungen, alles zu sparen. Für den der es ausgibt, gibt es keine Regeln, wofür er es zu verwenden hat. Für den, der es spart, gibt es keine Regeln wie, wo und wofür er zu sparen hat. Das finde ich gut.

    Alles weitere gehört nicht hier zu diesem Thema.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vor einigen Jahren hatte ich eineP KH-Überprüfung in einer F-Sache zu machen.
    Bei PKH-Bewilligung war ein Sparvermögen von 10.000,00 € vorhanden. Bei der PKH-Überprüfung war es auf 16.000,00 € angewachsen. Ich habe einen Aufhebungsbeschluss gemacht. Dagegen kam natürlich ein Rechtsmittel, das Geld werde für eine bald erforderliche neue Heizung benötigt. Ich wurde vom OLG aufgehoben, da keine wesentliche Änderung vorlag. Danach war mein Ehrgeiz in PKH-Prüfungssachen dahin

    Ist so ähnlich auch bei mir. Alles was unter 100 € über den für 0-Raten zulässigem Betrag nach § 115 ZPO liegt, führt bei mir zu keiner Änderungsentscheidung nach § 115 ZPO, weil mein OLG auch einschätzte, dies sei keine wesentliche Veränderung. 15 oder 30 € Raten gibt es also bei mir nicht. Gut, das vereinfacht für mich auch ein wenig die Arbeit, brauche keine Beschlüsse zu machen, wogegen man dann wieder Rechtsmittel einlegt und vielleicht noch irgendeine vergessene Position an Ausgaben vorbringt.

    Was die andere Diskussion angeht: Was ist wohl besser? Das wissen ja nicht mal unsere führenden Politiker. Einerseits soll man das Geld (möglichst nicht im Ausland) ausgeben, bringt dem Staat Steuern. Andererseits soll man Geld für das Alter oder andere Notlagen zurücklegen, damit man dann nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Ja, was denn nun? Für mich sollte jedenfalls der nicht schlechter dastehen, der für schlechte Zeiten etwas vorsorgt, gegenüber dem, der mit vollen Zügen ausgibt und an eventuelle Notlagen nicht denkt.

    Beispiel: Jemand weiß, dass der in 5 Jahren eine neue Heizung braucht. Er beginnt rechtzeitig zu sparen und hat jetzt vielleicht 15000 €. Der ist mir allemal lieber und sollte nicht benachteiligt werden demjenigen gegenüber, der gar nichts zurücklegt, von allen Sozialleistungen profitiert (so z.B. Prozesskostenhilfe), in 5 Jahren einen Kredit über 20.000 € aufnimmt und die dafür zu zahlenden Zinsen sogar noch vom Jobcenter als Wohnkosten bezahlt bekommt.

  • Es geht aber nicht darum, was einem lieber ist. So ist das in einer freien Sozialgesellschaft.

    Wenn jemand 10.000 für eine Notlage spart, klagen will und außer diesen 10.000 keine Geld hat, dann ist das doch die Notlage, wenn auch nicht die erwartete.

    Wie weit soll den die Prüfung gehen? Kontoauszüge seit Beginn des Geldbezugs vorlegen lassen um zu prüfen, für was das Geld die letzten 20-30 Jahre so draufgegangen ist? Für Auto, Urlaub oder eventuell sogar unnötige Hobbies oder für die Oma im Altersheim als einziger weiterer Verwandter?

    Wie gesagt, ist ein anderes Thema.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Man muss den Leuten einfach immer wieder klar machen, dass ihnen das Geld "für den künftigen Erwerb" eines vermeintlich notwendigen Kfz zu belassen einer Schenkung des Kfz durch die Staatskasse gleichkäme.

    Als Rechtspfleger würde ich wohl auch zum Ergebnis "Zahlung" kommen. Als Mensch finde ich das Ganze allerdings abscheulich ungerecht. Wieso soll es einer Schenkung eines KfZ durch den Staat gleichkommen, wenn der Person das Geld zum Kauf des KfZ belassen wird, wenn andererseits derjenige, der das Geld vorher verprasst und das Auto dann mit Kredit kauft, seine Raten sogar noch als abzugsfähige Belastungen anerkannt bekommt (was genauso gut einer Schenkung nahe kommt)? Das ist nicht nachvollziehbar. In dieser Gesellschaft sind nur noch diejenigen gut dran, die ihr Geld restlos verbrauchen und dann, wenn sie mal was anschaffen müssen, das alles mit Krediten tun. Da kann ich nur den Kopf schütteln. Es gab mal Zeiten, da hat man sich das Geld erst für eine Anschaffung gespart und dann die Sache gekauft. Wenn man das heute so macht, ist man absolut der Dumme! Es geht nur noch: Erst kaufen und dann abstottern und man hat dann sogar noch absetzbare Raten. :mad::teufel:

    100% Unterstützung. Das kann einfach im Ergebnis nicht richtig sein.

    Schwierig ist natürlich die Umsetzung. So könnte natürlich jeder Begründungen für gespartes Vermögen finden.

    Andere Variante: Was wäre, wenn sie das gesparte Bank bei einer "Auto-Bank" eingezahlt hätte mit dem ausschließlichen Zweck dieses in ein für den Beruf notwendiges und den Lebensverhältnissen entsprechendes Auto zu investieren (vorausgesetzt sowas geht)?

  • Ich verstehe die Diskussion hier nicht...

    Ungerecht ist doch nicht, dass ich dem einen von den 7.000,- EUR etwas wegnehme, sondern dass ich demjenigen der vor seiner Bedürftigkeit das Geld mit beiden Händen zum Fenster hinaus geworfen hat nicht habhaft werden kann.

    Außerdem verbleiben nach Abzug der Kosten noch hinreichende Mittel um ein neues (gebrauchtes) Kfz zu erwerben. Daher ist eine Einmalzahlung anzuordnen.

    Wer etwas zahlen kann, hat das auch zu zahlen.

  • Man muss den Leuten einfach immer wieder klar machen, dass ihnen das Geld "für den künftigen Erwerb" eines vermeintlich notwendigen Kfz zu belassen einer Schenkung des Kfz durch die Staatskasse gleichkäme.

    Als Rechtspfleger würde ich wohl auch zum Ergebnis "Zahlung" kommen. Als Mensch finde ich das Ganze allerdings abscheulich ungerecht. Wieso soll es einer Schenkung eines KfZ durch den Staat gleichkommen, wenn der Person das Geld zum Kauf des KfZ belassen wird, wenn andererseits derjenige, der das Geld vorher verprasst und das Auto dann mit Kredit kauft, seine Raten sogar noch als abzugsfähige Belastungen anerkannt bekommt (was genauso gut einer Schenkung nahe kommt)? Das ist nicht nachvollziehbar. In dieser Gesellschaft sind nur noch diejenigen gut dran, die ihr Geld restlos verbrauchen und dann, wenn sie mal was anschaffen müssen, das alles mit Krediten tun. Da kann ich nur den Kopf schütteln. Es gab mal Zeiten, da hat man sich das Geld erst für eine Anschaffung gespart und dann die Sache gekauft. Wenn man das heute so macht, ist man absolut der Dumme! Es geht nur noch: Erst kaufen und dann abstottern und man hat dann sogar noch absetzbare Raten. :mad::teufel:

    100% Unterstützung. Das kann einfach im Ergebnis nicht richtig sein.

    Doch kann es! Weil es jedem frei steht, mit seinem Geld zu machen, was er will!! Und weil es eben nicht darauf ankommt, warum jemand bedürftig ist, sondern nur dass er bedürftig ist. Würde es einen Unterschied machen, ob jemand sein ganzes Geld für Drogen ausgibt oder alles einer Hilfsorganisation gespendet hat? Will mir (oder auch irgend jemand anderem) jemand vorschreiben, dass ich immer einen Betrag X (wie hoch soll der eigentlich sein?) auf der hohen Kante liegen haben muss für den Fall, dass ich irgendwann mal eventuell Klagen will oder verklagt werde?
    Das Ergebnis mag für jemanden, der nicht immer alles mit vollen Händen ausgegeben hat sondern eventuell auf etwas gespart hat, was er sich jetzt nicht oder zumindest erst später leisten kann, unbefriedigend sein (und dazu zähle ich mich auch). Ich halte es aber systembedingt für richtig.

    Das "Es geht nur noch: Erst kaufen und dann abstottern und man hat dann sogar noch absetzbare Raten." gilt übrigens auch für Häuslebauer. Die profitieren davon auch gegenüber jemandem, der etwas sparsamer zur Miete wohnt.

    Eine "Auto-Bank" ist auch nur eine Bank mit entsprechendem Sparguthaben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Zitat

    Und weil es eben nicht darauf ankommt, warum jemand bedürftig ist, sondern nur dass er bedürftig ist.

    Im Ausgangsfall war die Person aber grundsätzlich bedürftig, hat sich nur hiervon, vermutlich über Jahre, etwas abgespart.
    Mag jeder hierzu seine eigene Einstellung haben, ich finde es menschlich ziemlich ekelhaft.

  • Zitat

    Und weil es eben nicht darauf ankommt, warum jemand bedürftig ist, sondern nur dass er bedürftig ist.

    Im Ausgangsfall war die Person aber grundsätzlich bedürftig, hat sich nur hiervon, vermutlich über Jahre, etwas abgespart.
    Mag jeder hierzu seine eigene Einstellung haben, ich finde es menschlich ziemlich ekelhaft.

    Genauso sehe ich das auch. Aber es lässt sich daran nun mal nichts ändern, sodass jede weitere Diskussion darüber nichts bringt.
    Es ist nun mal so: Keiner kann zwar wissen, dass er in X Jahren mal verklagt wird oder jemanden verklagen muss, die meisten wissen aber, dass sie in X Jahren mal wieder ein neues Auto brauchen. Das trifft jedenfalls eine Vielzahl der Fälle. Wenn derjenige, der sich das Geld oder eine erhebliche Anzahlung hierfür mühsam anspart, dann aber der Dumme ist, und derjenige, der sein Geld für Urlaube u.ä. verbraucht hat und sich sodann mit hohen Kreditraten das neue Auto kauft und diese sogar noch bei der PKH-Bewilligung absetzen kann, alle anderen nur auslachen kann - ist und bleibt das einfach abscheulich, System hin oder her.
    Ändern lässt es sich leider nicht, und wir müssen nach den Gesetzen und der Rechtsprechung entscheiden, genauso wie die Leute, die auf dem Jobcenter arbeiten und wohl noch mehr mit solchen Ungerechtigkeiten konfrontiert sind. Aber wenn man dort wohl länger gearbeitet hat, ist man wohl gegen solche Ungerechtigkeiten sowieso immun geworden.

  • Um noch mal zur rechtlichen Seite zu kommen...

    Vermögen zur Erhaltung eines Hausgrundstücks (z.B.) Heizung kann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 90 II Nr. 3 SGB XII geschützt sein. Kraftfahrzeuge gehören anders als im SGB II nicht zum Schonvermögen - gehören insbesondere nicht zum geschützten Hausrat. Ausnahmsweise kann jedoch der Einsatz eines PKW eine Härte i.S.d. § 90 III SGB XII darstellen. Mir ist nicht bekannt, dass dies auch für Ansparungen zum Kauf eines neuen PKW vertreten wird.

    Bei Bezug von SGB-XII-Leistungen können Minderungen des Vermögens/der Einkünfte und unwirtschaftliches Verhalten des Leistungsberechtigten selbst dann sanktioniert werden, wenn die Minderungen/das unwirtschaftliche Verhalten vor Leistungsbezug erfolgt sind (§ 26 SGB XII). § 26 SGB XII findet im Rahmen der Prozesskostenhilfe keine Anwendung.

    Aktuell steht also die PKH-Partei besser da, die für den neuen PKW keine Ansparungen tätigt, sondern diesen später komplett finanzieren lässt (da die Abrechnung der Fahrtkosten zur Arbeit nicht nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen erfolgt, sind auch die notwendigen, angemessenen Anschaffungskosten absetzbar). Wenn der Gesetzgeber dies anders sieht, muss er eben § 90 SGB XII, oder, falls es nur um die PKH geht, § 115 III ZPO ändern.

  • 7000 € angespart - das ist eine ganze Menge. Wieviel Vermögen war denn da, als die PKH bewilligt wurde? Wenn da schon 6000 € da gewesen wären und der Richter sehenden Auges trotzdem PKH bewilligt hätte...

    Ansonsten: Es kommt auch auf die Höhe der Kosten an. Vermutlich erreichen sie ja nicht den Betrag von 4.000 €, so dass immer noch was da ist für den beabsichtigten Autokauf.

    Man sollte auch nicht vergessen, dass sehr viele Leute ihr Auto auf Raten kaufen.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

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