ob es sich lohnt, für 50,00 Euro Ersparnis eine Fahrtenbuchauflage zu riskieren.
Die Fahrtenbuchauflage darf nicht bereits dann angeordnet werden, wenn der Fahrer eines Fahrzeuges bei einem einmaligen Verkehrsverstoß nicht zu ermitteln ist. Denn dies widerspricht dem verhältnismäßigkeitsgrundsatz (bitte EUR 50,00 Beratungsgebühr an mich ;))
... sofern kein Verkehrsverstoß "von einigem Gewicht" vorliegt. Manchmal reicht sogar ein Punkt aus.
Das ist der Knackpunkt an der Geschichte
Ich schätze die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage ehrlich gesagt als sehr gering ein. Will aber niemanden ins Verderben rennen lassen. Denn wenn ein bestimmtes Fahrtenbuch verlangt wird, das vieleicht noch Geld kostet, dann ist die Ersparnis hin und der Aufwand für das Führen des Fahrtenbuches ungleich höher.