Wer hatt so etwas schon einmal:
Prozesskostenhilfe bewilligt. RA A beigeordnet. RA A stirbt. RA B übernimmt das Mandat aufgrund Vollmacht des Mandanten. RA B wird krank. RA C durch Anwaltskammer als Abwickler bestellt. Hat der RA C Anspruch auf PKH-Vergütung? Es erfolgte weder eine Beiordnung von B, noch von C. Anträge wurden insoweit auch nicht gestellt. Mein Baugefühl sagt nein?