Ich habe folgenden Sachverhalt:
Der Beklagte erkennt den klägerischen Anspruch am 11.12.2008 an, macht jedoch keine Aussage zu der Frage der Erstattung der außergerichtlichen kosten.
Der RA des Klägers nimmt das Anerkenntnis am 30.12.2008 an, erklärt den Rechtsstreit für erledigt und legt mit dieser Erklärung (d.h. mit Eingang vom 30.12.2008) seine Kostennote vor.
Daraufhin wird der Beklagte aufgefordert, zu der Frage der (grundsätzlichen) Erstattung der außergerichtlichen Kosten Stellung zu nehmen.
Mit Schreiben vom 02.02.2009 erklärt sich der Beklagte bereit, die Kosten dem Grunde nach zu erstatten.
Dieses ging am 03.02.2009 ein.
Ich tendiere dazu eine Verzinsung ab 03.02.2009 auszusprechen.
Liege ich hier falsch?
Beginn der Verzinsung
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Zubbel -
3. März 2009 um 16:03
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Zinsen entstehen ab Eingang des Gesuchs bei Gericht, frühestens mit Erlass der Kostengrundentscheidung.
Hast Du eine KGE vorliegen? Wenn nicht, ist diese erst noch zu beantragen (es sei denn, in der unordentlichen Gerichtsbarkeit gelten da andere Regeln ) -
Lies doch mal den § 104 Abs. 1 ZPO durch. Da steht es ganz genau drin.
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Zinsen entstehen ab Eingang des Gesuchs bei Gericht, frühestens mit Erlass der Kostengrundentscheidung.
Hast Du eine KGE vorliegen? Wenn nicht, ist diese erst noch zu beantragen (es sei denn, in der unordentlichen Gerichtsbarkeit gelten da andere Regeln )
Ich frage mich auch gerade, ob die Kosten festgesetzt werden sollen und wenn ja, auf welcher Grundlage. Bei einem gerichtlichen Verfahren geht ohne KGE nix. Und sodann - siehe Sonea. -
Oh..ich vergaß.
Ich bin ja aus der unordentlichen Fachgerichtsbarkeit. Da braucht es keine Kostengrundentscheidung, wenn ein Anerkenntnis vorliegt. Das ist bereits ein Vollstreckungstitel.
Und der Verweis auf § 104 ZPO ist ein wenig ...hm...unbrauchbar (den kannte ich schon:)), da ja die Erstattungserklärung eine wesentliche Zeit nach Eingang des Kostenfestsetzungsantrages lag.
Leider liegt aber der Rest des angenommenen Anerkenntnisses vor dem Kostengrundanerkenntnis.
Daher mein Prob bzw. mein ungutes Gefühl.
Aber sonea hat mich bestätigt.
Merci -
De rien.
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De was?
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