Alles anzeigenEs wurde zu diesem Thema auch ein Aufsatz in der der Zinso 2015 Nr. 3 S. 74 - 75 veröffentlicht:
Das 714 €-Problem von Rechtsanwalt Dr. Dirk Hentrich, Erfurt
Jetzt in ZInsO 2015, S 489ff:
Die Bildung von Rückstellungen für zukünftig anfallende Verfahrenskosten – au revoir § 298 InsO? von Dipl.-Rechtspfleger (FH) Stefan Lissner, Konstanz
Warum erbost sich der Autor so? Im Insolvenzverfahren wird auch zuerst die Staatskasse bedient. Er tut ja so, als würden die Gläubiger jetzt plötzlich wahnsinnig benachteiligt. Immerhin ist es doch irgendwie logisch, dass die Kosten aus der vorhandenen Masse - also dem Geld des Schuldners - bezahlt werden. Werden Gutachtenkosten und Verfahrenskosten auch. Was ist daran so kompliziert, dass nun halt auch die WVP-Kosten zurückgestellt werden (was ja offenbar gar nicht so selten vorkam)?
"Sieg der Staatskasse"? Warum nicht Sieg des Steuerzahlers?
Also ich hab jetzt den Aufsatz nicht gelesen, aber au-revoir haben wir dem 298 doch schon länger gesagt ?