Hallo,
ich habe einen ziemlich umfangreichen Erbscheinsantrag nach gesetzlicher Erbfolge und Erben in der 3. Erbordnung. Es wurden massenhaft Urkunden vorgelegt. Einige dieser Urkunden wurden nur in Kopie eingereicht. Auf die Bitte, diese Urkunden im Original oder begl. Ablichtung vorzulegen, wurde den Antragstellern vom Standesamt mitgeteilt, dass von Sterbeurkunden, die älter als 30 Jahre sind, nur noch einfache Abschriften ausgestellt werden können, da diese bereits archiviert seien.
Akzeptiert ihr in diesen Fällen Kopien und ist es wirklich so, dass man nach 30 Jahren keine begl. Ablichtungen von Sterbeurkunden erhalten kann?