Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Die Betreuung umfasst u.a. die Aufgabenkreise Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten.
Die Betroffene ist gemeinsam mit dem getrenntlebenden noch Ehemann Eigentümerin eines Grundstücks. Dort sind einige Belastungen eingetragen, die Gläubiger können jedoch nicht mehr bedient werden und eine Zwangsversteigerung steht bevor.
Die Berufsbetreuerin stellte den Antrag auf Genehmigung zum Grundstücksverkauf, damit aus dem Erlös die Gläubiger befriedigt werden und somit die Zwangsversteigerung abgewendet werden kann.
Zuletzt wohnte nur noch die Betroffene auf dem zugemüllten Grundstück, Wasser wurde bereits abgestellt.
Problematisch ist nun, dass sich die Betroffene seit Anfang des Jahres in Österreich aufhält, um dort zu arbeiten. Die genaue Adresse ist nicht bekannt. Somit kann ich sie nicht anhören. Außerdem hat die Betreute Beschwerde über die Einrichtung der Betreuung eingelegt. Über die Beschwerde wurde noch nicht entschieden.
Die Sache ist eilig, da die Zwangsversteigerung droht. Eine Anhörung im Wege der Rechtshilfe kann nicht erfolgen, da der genaue Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Außerdem gehen alle Beteiligten davon aus, dass die Betroffene einem Verkauf nicht zustimmen wird.
Welche Möglichkeiten gibt es nun, auch ohne Anhörung einem Verkauf zuzustimmen? Verfahrenspfleger?
Kann der Ehemann das Grundstück bereits räumen, auch ohne Zustimmung der Ehefrau? Die Betreute wird eh nicht wieder in dem Haus leben können, ob es nun verkauft oder zwangsversteigert wird....