GKG ist nicht so meine Stärke, daher eine Frage , Danke im voraus f d Antworten
PFÜB e i n Antrag gegen
Ehepaar als Gesamtschuldner
1 x 15 oder 2 x 15 Gebühr ?
liege ich wie nachstehend richtig?
„Was die geforderte weitere Gebühr für den 2. Schuldner anlangt, so fällt die Gebühr gemäß Nr. 2111 GKG-VV nur einmal an, da durch die Zahlung von 15,00 € die Tätigkeit des gerichtlichen Verfahrens abgegolten wird, auch wenn Gesamtschuldner vorliegen, ist somit lediglich nur eine gerichtliche Maßnahme gegeben.
Laut Nr. 2111 GKG gelten mehrere Verfahren innerhalb eines Rechtszuges als ein Verfahren, sofern sie denselben Anspruch und denselben Gegenstand betreffen (vgl. Art. 16 2. JuMoG v. 22.12.2002 BGBl. I S. 3416)“
Danke