• So 'ne Anlage hatten wir auch. Aber bringt nichts("Man kann mich nicht pfänden, ich bekomm nur Hartz IV. Man kann mich nicht pfänden, ich hab die eV abgegeben..."). Vielleicht gibts auch welche, die die Anlage gelesen haben... Man weiß es nicht.

    @ Ulf: Und schon gepfübst?

  • Mit Anlagen wär ich auch vorsichtig. Die Bank sollte schon die Gesetze kennen (hört ihr, gelbe Jungs???) und der Gläubiger könnte den Gedanken haben, daß sein Pfandrecht ohne Beschluß eingeschränkt wird. :eek:

  • Zitat von Ulf

    Ich habe mir aber einfach mal erlaubt, in Deinem Beitrag oben die Schrift ein wenig zu vergrößern, damit es etwas leichter zu lesen ist.



    Also irgendwie scheint das nicht geklappt zu haben ?

    Zitat von Erzett

    Mit Anlagen wär ich auch vorsichtig. Die Bank sollte schon die Gesetze kennen (hört ihr, gelbe Jungs???) und der Gläubiger könnte den Gedanken haben, daß sein Pfandrecht ohne Beschluß eingeschränkt wird. :eek:



    Wieso ?

    Die Anlage gibt doch lediglich den (ohnehin zu beachtenden) Gesetzestext wieder ?!?

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Zitat von Erzett

    Frage an die PfÜBse-Macher: Habt ihr eigentlich auch fast nur noch Kontopfändungen? :confused:



    Ja, jeder Lohnpfüb löst fast Jubel aus. Da ist der Freigabeantrag nicht vorprogrammiert. Nur ab und zu mal ein Antrag auf Erhöhung. Das ist gegen die Freigaben aber fast wie Urlaub. Mache aber auch nur 3 Endzif. Pfübse nebenbei.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Zitat von Clau


    @ Ulf: Und schon gepfübst?



    Bin gerade dabei!
    Kann man den Anspruch auf Eigengeld eines Inhaftierten gegen die JVA pfänden? Muss dabei was Besonderes beachtet werden??

    Zitat von the bishop


    Also irgendwie scheint das nicht geklappt zu haben ?


    Doch, eigentlich schon. Bei mir wird die Schrift von irwes Beitrag jetzt jedenfalls größer angezeigt (in der normalen Schriftgröße, vorher war die Schrift sehr klein).

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich habe den Pfüb jetzt mal ergänzt. Gepfändet wird der Anspruch auf Eigengeld, soweit das Eigengeld nicht nach § 51 Abs. 4 StVollzG unpfändbar ist.

    So, das muss so ausreichen. Alles weitere ergibt sich ja aus dem Gesetz. Dessen Wortlaut brauche ich ja wohl nicht abzuschreiben!
    --> Unterschrift und weg.

    @ bishop:
    Doch doch, die Größe der Schrift ist geändert. Vielleicht hast Du den Beitrag das erste Mal erst nach der Änderung der Schrfitgröße gelesen. Dann kansst Du natürlich keinen Unterschied feststellen. :D

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat von Ulf

    Doch doch, die Größe der Schrift ist geändert. Vielleicht hast Du den Beitrag das erste Mal erst nach der Änderung der Schrfitgröße gelesen. Dann kansst Du natürlich keinen Unterschied feststellen. :D



    :daemlich

    Ne - is´ richtig ...

    Nur : ich finde die Schrift noch immer etwas klein ?!?

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • the Bishop: wenn nicht alle Antragsabschriften da sind, zicke ich bei den Geizhälsen unter den RA schon mal rum und lasse den PfüB erst ausfertigen, wenn sie sie eingereicht haben.Wir sind eben kein Vorzimmer mit Kopieraufgabe ( es gibt ja Experten, die grundsätzlich weder die Gerichtskosten noch die Abschriften mit einreichen).

    Ulf: Na, ich hoffe, damit biste gut über den 1. Tag gekommen.... Viel spaß weiterhin!

  • Zitat von irwes


    Ulf: Na, ich hoffe, damit biste gut über den 1. Tag gekommen.... Viel spaß weiterhin!


    Na ja, was die normalen Pfüb-Anträge angeht, ging es bisher. Aber mit diese Schutzanträgen und verschärften Pfändungen kann ich bisher nicht wirklich was anfangen. :oops:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat von irwes

    wenn nicht alle Antragsabschriften da sind, zicke ich bei den Geizhälsen unter den RA schon mal rum und lasse den PfüB erst ausfertigen, wenn sie sie eingereicht haben.Wir sind eben kein Vorzimmer mit Kopieraufgabe ( es gibt ja Experten, die grundsätzlich weder die Gerichtskosten noch die Abschriften mit einreichen)



    :daumenrau

    Die Verpflichtung zur Einreichung der Abschriften ergibt sich im übrigen aus §§ 133, 253 ZPO (analog).

    Ohne Einreichung entsprechender Abschriften (von Kostenfestsetzungsanträgen, von PfüB`sen etc.) etc. passiert in meinem Pesum hier gar nichts, sondern es ergeht die Aufforderung die fehlenden Abschriften einzureichen.
    Das stößt zwar bei den RAe meist auf Unverständnis. Manche zeigen aber dann Verständnis, wenn man dann die Personalsituation der Geschäftsstelle/Serviceeinheit und Kanzlei erläutert und darauf hinweist, dass es im ganzen Gericht nur einen (! :mad: ) Kopierer gibt. Manchmal erfährt man dann sogar Mitleid...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Spätestens, wenn Sie als Ausfertigung eine Fotokopie mit meinen handschriftlichen Ergänzungen, Streichungen und Änderungen bekommen, werden Sie sich das beim nächsten Male vielleicht überlegen ... :teufel:

    Die Geschäftsstelle kann meine Handschrift lesen - das muss reichen und die Handschrift meiner Geschäftsstelle (bei Änderungen auf der eingereichten Kopie als Ausfertigung) ist immerhin lesbar.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Darf ich mich kurz wegen der Eigengeld-Pfändung dranhängen? Und zwar wegen der landesrechtlichen Vorschriften: Wo werd ich den bezüglich der Zuständigkeiten in Hessen fündig?

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • ganz weit hinten, irgendwo kurz vor dem Inhaltsverzeichnis, hat unser aller Freund Stöber die landesrechtlichen Vorschriften zusammengesammelt und abgedruckt :)

  • Zitat von Johanna

    ganz weit hinten, irgendwo kurz vor dem Inhaltsverzeichnis, hat unser aller Freund Stöber die landesrechtlichen Vorschriften zusammengesammelt und abgedruckt :)


    soviel ich weiß hat sichs in Bayern vor ca. 2 Monaten geändert, deswegen such ich lieber jedesmal neu als mich auf Listen (auch wenns mal meine eigenen waren) zu verlassen.
    Hab aber leider meine "Fundortliste" im Büro und URLAUB :D

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