Als Eigentümerin ist die XYZ GmbH & Co. KG eingetragen.
Notar legt nun Berichtigungsbewilligung vor, in der die Kommanditistin A der genannten Gesellschaft sowie die XYZ GmbH als Komplementärin (vertr. d.d. GF) vortragen, dass in einer Gesellschaftsversammlung das Ausscheiden der XYZ GmbH aus der Gesellschaft sowie die Nichtfortführung der Gesellschaft beschlossen wurde. Das Gesellschaftsvermögen sei daher der Kommanditistin A angewachsen. Berichtigung der Grundbücher wird bewilligt und beantragt.
Außerdem nimmt der Notar auf das HR Bezug. Dort ist die XYZ GmbH & Co. KG inzwischen gelöscht worden. Als Grund ist im Register vermerkt:
"Ausgeschieden als phG: XYZ GmbH. Die Gesellschaft ist durch Anwachsung aufgelöst. Die Firma ist erloschen."
Als ehemalige Gesellschafter ergeben sich aus dem HR nur die XYZ GmbH sowie die A.
Ich hatte so einen Fall noch nicht und bitte Euch daher um Mithilfe:
- Ich gehe davon aus, dass das Vermögen tatsächlich außergrundbuchlich auf die A übergegangen ist. Richtig?
. - Genügt die Berichtigungsbewilligung nebst Hinweis auf Registerblatt als Nachweis oder brauche ich evtl. sonst noch etwas?
. - Ich denke, ich brauche eine UB, da offenbar ein Vermögensübergang stattgefunden hat. Richtig?
. - Kosten nach § 60 Abs. 1 KostO: Volle Gebühr aus dem vollen Wert?!?
Sorry, aber Firmen- bzw. Registerrecht sind nicht unbedingt meine Steckenpferde.