Aber es war doch schon von Anbeginn der Diskussion im Mai 2009 klar, dass das dann eine zweite GbR ist. Das kann demnach doch niemand mehr ernstlich überraschen.
In der Juristerei ist alles möglich, auch die These, dass die zweite GbR "wesensgleich" und damit identisch mit der ersten ist.
Im Übrigen ist in Fällen wie dem obigen der so gern verwendete Satz "die GbR ist keine res extra commercium" somit eindeutig falsch.