Hallo und guten Abend zusammen.
Ich habe leider ein kleines Problem, dass mich seit letzter Woche nicht mehr los lässt.
Letzt Woche kam einer meiner Gerichtsvollzieher zu mir und hat sich für diese Woche Donnerstag einen Termin bei mir genommen für eine Hinterlegung.
An für sich ja nichts schlimmes, nur leider komm ich mit dem Sachverhalt und dem damit verbundenen Antrag nicht ganz klar
Der Gerichtsvollzieher will nämlich einen Betrag bei mir hinterlegen, da er Geld auf sein Konto bekommen hat, dass er einfach nicht zuordnen kann (ist auch schon etwa ein Jahr her...)
Wahrscheinlich hat einer seiner Schuldner ihm mit einer Bareinzahlung Geld auf sein Dienstkonto überwiesen, aber ohne ein Aktenzeichen oder sonst etwas. Nun kann er den Betrag nicht zuordnen und auch nicht mehr zurück überweisen, da ja alles bar.
Daher möchte er jetzt den Betrag bei mir hinterlegen.
Würde dem an für sich zustimmen, aber wie genau bezeichne ich den Empfangsberechtigten?
Unbekannter Schuldner, unbekannter Drittschuldner und GV?
Als Hinterlegungsgrund würde ich ja auch einfach "Erfüllung" nehmen, obwohl man das wahrscheinlich nie mehr zuordnen werden kann
Oder seh ich das zu "einfach" und es geht gar nicht?
Mein Winzhinterlegungskommentar hilft leider auch nicht mehr
Wäre Dankbar für eure geschätze Hilfe