Datum statt Unterschrift

  • Die Unterschrift ist mit der Eintragungsverfügung in der Akte und m.W. ist diese Unterschrift haftungsrechtlich von Belang, ....
    quote]

    Vorsicht, es gibt ein Gerichtsurteil, dass der haftet, der das Grundbuch unterschrieben hat.
    Die Vfg. ist hier Nebensache.


    Ist Dir/Euch eine Fundstelle bekannt? (Link?)

  • Das dürfte doch wohl ein Urteil aus der Vor-Solum Zeit sein, oder? Ich habe deshalb auch früher beim "Lesen" nie einfach so Eintragungen die mir komisch vorkamen der von mir vertretenen Kollegin unterschrieben.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • @ Kai/Andreas: Ich sehe das genauso, dass eine Warnmeldung hier sicherlich hilfreich wäre. Und diese so einzurichten, dass diese nicht bei allen Abteilungen auftaucht, dürfte nicht das Problem sein - eigentlich ;).


    Wenn das so einfach wäre. Man denke an WEG/ErbbauR. Man müsste die Warnmeldung demnach schon an den einzelnen Bausteinen festmachen. Wie und ob das noch funktioniert, wenn der zu einem Eigenbaustein mutiert ist, brauche ich noch gar nicht zu wissen, um in diesem Stadium zu sagen: Wird umfangreicher. Abgesehen davon, dass Solum-Star insoweit kaum mehr geändert werden wird.

    Dass die Warnmeldung kommen wird, glaube ich auch nicht (geht jahrelang ohne ganz gut). Ich wollte nur auf die nach reiner Lehre m.E. nach § 75 GBV erforderliche Änderung in Solum hinweisen.

  • Ob die reine Lehre nach der GBV zu einer entsprechenden Änderung überhaupt führen müsste, ist nicht unumstritten. Im Rahmen eines Computerprojekts hatten wir diese Diskussion vor etwa zwei Jahren auch - Insider werden wahrscheinlich sagen: Mal wieder. Man kann mit dem entsprechenden technischen und finanziellen Aufwand eine Vielzahl von Plausibilitätsprüfungen in ein Programm einbauen. Fraglich ist nur, ob man dann dauernd (vermeintliche) Fehlermeldungen wegklicken will, oder ob eine nicht erfüllte Plausibilitätsprüfung zu einem echten Eintragungshindernis wird (hierzu bitte die Kolleginnen und Kollegen aus Mecklenburg befragen) oder ob man sich nicht doch darauf verständigt, dass die Intelligenz grundsätzlich vor und nicht im Computer sitzen sollte - eine gewisse Fehlerquote inbegriffen.

    Eine eindeutige Beantwortung wird wahrschienlich schon innerhalb eines Gerichts nicht zu erreichen sein.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...



  • Leider finde ich das Urteil nicht, es muss ein Umlauf gewesen sein.
    Auf jeden Fall waren wir danach sehr vorsichtig beim unterschreiben von Vertretungsakten.
    Es war vor Solum-Star, aber dies ändert nichts an den Tatsachen.

  • Da die Eintragung (im Papiergrundbuch) erst mit der Unterschrift wirksam wurde, war das schon eine Frage der Logik. Wer die Wirksamkeit herbeiführt, haftet natürlich (ggf. neben anderen). So lange, wie nicht unterschrieben war, war ja nichts passiert.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wir sind eigentlich immer ohne großes Nachdenken davon ausgegangen, dass der für die Richtigkeit gerade steht, der letztlich unterschreibt. :oops: Von daher war die rasche Bearbeitung von Anträgen, in denen jemand anders schon etwas gemacht hat, auch selten ein Thema: Man hat es möglichst nicht gemacht (und macht es auch heute noch nicht gern).:D

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