Antrag durch Testamentsvollstrecker

  • Bei mir beantragt ein TV, ausgewiesen durch TV-Zeugnis, das Aufgebot eines Grundschuldbriefes. Als Eigentümer des Grundstücks ist noch der Erblasser eingetragen. Wer die Erben sind weiß ich nicht.
    Der TV gibt auch die eV ab und versichert, dass er in den Unterlagen der Verstorbenen intensiv gesucht, aber keinen Hinweis auf den Verbleib des Briefes gefunden hat.

    Ich denke mal, die eVV reicht mir so, da die Erben ja nicht verfügungsbefugt über den Nachlass sind. Oder müssten die Erben auch eine entsprechende eV abgeben, dass ihres Wissens nicht über das Recht verfügt wurde und ihnen nicht bekannt ist, wo der Brief abgeblieben ist?

    Aber müsste ich nicht wissen, wer die Erben sind (wen genau also der TV vertritt?)?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Mir würde die Erklärung des TV reichen.
    Er vertritt ja nicht unbedingt die Erben, sondern den Nachlass. Deswegen wäre mir auch "egal", wer Erbe wäre. Der TV ist Antragsteller des Verfahrens - und gut ist!

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Mir würde die Erklärung des TV reichen.
    Er vertritt ja nicht unbedingt die Erben, sondern den Nachlass. Deswegen wäre mir auch "egal", wer Erbe wäre. Der TV ist Antragsteller des Verfahrens - und gut ist!



    Dem Stimme ich zu. Stichwort: Partei kraft Amtes, nicht Vertreter der Erben.

  • Dem Stimme ich zu. Stichwort: Partei kraft Amtes, nicht Vertreter der Erben.


    :meinung:

  • Schönen Dank, damit bestätigt ihr mir, was ich gestern als letzte Amtshandlung vor meinem Urlaub noch erledigt habe :)

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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