Nachweis der Testamentsvollstreckeramtes

  • Ich habe auch schon daran gedacht den Betreuer in Erfahrung bringen zu lassen, ob es einen Testamentsvollstrecker gibt.

    Sollte es keinen TV geben, würde das ererbte Vermögen der Betreuung unterliegen. Daher muss ich es in für mein Betreuungsverfahren wissen.

  • Ich habe auch schon daran gedacht den Betreuer in Erfahrung bringen zu lassen, ob es einen Testamentsvollstrecker gibt.

    Sollte es keinen TV geben, würde das ererbte Vermögen der Betreuung unterliegen. Daher muss ich es in für mein Betreuungsverfahren wissen.

    Das muss aber doch der Betreuer in Erfahrung bringen und vortragen?

    Das Gericht überwacht der Betreuer, aber es führt nicht die Betreuung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Okay, dann werde ich beim Betreuer Druck machen. Ich hatte mir nur die Nachlassakten angefordert und da fiel mir das auf. Vorab hatte ich mit dem Betreuer besprochen, dass das NL- Gericht, wie bei uns üblich, den TV zur Erklärung der Annahme oder Ablehnung auffordert. Dann werde ich ihm sagen, dass das anscheinend nicht erfolgt und er sich kümmern muss.

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