Abtretung eines "Teil"betrages

  • Hallo, ich habe hier eine mit TEILabtretungsurkunde überschriebene Urkunde, zu der ich gerne mal eure Meinungen hören würde:

    Für die Zedentin (A-bank) sind 2 Buchgrundpfandrechte im Grundbuch eingetragen und auch in der Urkunde aufgeführt:
    III 1 120.000 €
    III 2 16.000 €

    Jetzt wird ein "Teilbetrag" von 32.000 € im Range nach 104.000€ ...an die Zessionarin (B-Bank) abgetreten.

    Nun gut, im Wege der Auslegung komme ich zu dem Ergebnis, dass ein Teil des Rechtes III Nr.1 und dasRecht III Nr. 2 in voller Höhe abgetreten sind.

    Anderseits finde ich die Urkunde aber auch etwas "ungenau" gefasst und überlege, ob ich nicht noch eine Ergänzung anfordere:D, da die Überschrift und der Inhalt der Urkunde mit der Abtretung des Rechtes III Nr.2 in voller Höhe etwas im Widerspruch stehen- und rein theoretisch könnten ja auch wirklich 2 Teilabtretungen gemeint sein, da die Formulierung etwas schief ist.

    Wie würdet ihr das handhaben?

  • Nach meiner Ansicht ist nur ein Teil von 32.000 € aus III/1 abtreten. III/2 + 16.000 aus III/1 funktioniert nur, wenn man beide selbständige Rechte (1a und 2) zu einer Einheitsgrundschuld vereinigt, weil es sich bei dem Recht über 32.000 € um ein selbständiges Recht handeln soll. Für die Bildung einer Einheitsgrundschuld sehe ich aber keinen Anhaltspunkt.

    Bei der letztrangigen Abtretung von 1a zu 32.000 € bedarf es für den Rangrücktritt von III/2 aber noch der Eigentümerbewilligung. III/2 ist ein selbständiges Recht. Für dessen Rangrücktritt gilt § 1151 BGB nicht, sondern nur im Verhältnis von 1a zu 1.

  • Anschreiben; es sollte etwas hergereicht werden, was eindeutig formuliert und im Einklang mit dem Gesetz ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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