Da GbR nicht allzu häufig als Bieter auftreten, hätte ich keine Probleme damit, bei jedem Gebot mir die Vertretungsmacht nachweisen zu lassen und zwar jedesmal durch eine neue Gründungserklärung.
Was dann zur Folge hat, dass bei jedem Gebot (wenn verlangt) neue Sicherheit zu leisten ist, weil jeweils ein neuer Bieter auftritt. Da die Bieter darauf wahrscheinlich nicht vorbereitet sind, werden die späteren Gebote regelmäßig zurückzuweisen sein.
Der Einwand ist gut.
Aber ich denke, der Sicherheitsantragsteller unterliegt nicht den Formvorschriften wie wir und wird es bei einer einmaligen Sicherheitsleistung belassen.
Ansonsten lässt diese sich zurückgeben, sofern es sich um einen Scheck handelt.