Hallo!
Wollte nur berichten, dass ich mittlerweile ein Ersuchen des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen bekommen habe :):daumenrau.
Ich kann die beiden Grundstücke daher nun neu eintragen - Eigentümer ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn. Eine UB ist nicht erforderlich.
Dem Herrn, der die Neuanlegung des Grundbuchs beantragt hat, werde ich nur eine Eintragungsnachricht schicken. Eine vorherige Anhörung halte ich für nicht notwendig, da es ja in der Vergangenheit bereits ein Grundbuch gab und er daher kein Antragsrecht hatte.