Was ich mich allerdings frage, ist: Wem gegenüber meinst Du, die Kopiekosten FÜR DEN ANTRAG abrechnen zu können? Doch nicht etwa gegenüber dem Gericht?
nein, eben gerade nicht! WEIL ich ....und der Mdt immer nur Originale einreicht (grundsätzlich mit den Worten: die brauche ich aber gleich zurück, da MÜSSEN SIE SICH Kopien von machen"), kassiere ich die 10 Ocken allein schon DAFÜR.
Das kannst Du ja auch so machen und damit habe ich auch kein Problem, aber das beantwortet meine Frage nicht. Es geht um das Wörtchen KÖNNTE. Wem gegenüber KÖNNTEST Du das Deiner Meinung nach abrechnen?