10 € erlassen?

  • Was ich mich allerdings frage, ist: Wem gegenüber meinst Du, die Kopiekosten FÜR DEN ANTRAG abrechnen zu können? Doch nicht etwa gegenüber dem Gericht? :eek:


    nein, eben gerade nicht! WEIL ich ....und der Mdt immer nur Originale einreicht (grundsätzlich mit den Worten: die brauche ich aber gleich zurück, da MÜSSEN SIE SICH Kopien von machen"), kassiere ich die 10 Ocken allein schon DAFÜR.

    Das kannst Du ja auch so machen und damit habe ich auch kein Problem, aber das beantwortet meine Frage nicht. Es geht um das Wörtchen KÖNNTE. Wem gegenüber KÖNNTEST Du das Deiner Meinung nach abrechnen?

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Erstmal danke für die Beiträge auf meine Anfrage. Natürlich darf man nicht alles, was einem erzählt wird, kritiklos glauben und ich habe bei der Mandantin nochmals genauer nachgefragt, was der Rechtspfleger gesagt hat.

    Dabei stellte sich heraus, dass die Sache doch etwas anders war, als ursprünglich mitgeteilt, wobei ich eher auf Missverständnis als auf böse Absicht tippe. Der Mandantin wurde wohl gesagt, dass der Bezug von Grundsicherung durchaus ein Grund für den Erlass der 10,00 € sein könne - was ich nicht abstreite.

  • Das Gericht hat da gar nix zu zu raten



    So ist es.

    Mein Hinweis lautet stets dahingehend, dass der RA die 10,00 € verlangen kann, es aber nicht muss. Es ihm daher freisteht. Dazu kommt noch der Hinweis, dass der Rechtsuchende jedoch in der entsprechenden Angelegenheit für die außergerichtlichen Tätigkeit in keinem Fall mehr als 10,00 € zahlen muss.

    Was den tatsächlichen Erlass angeht, wird von den hiesigen RAe (soweit mir das bekannt ist) alles vertreten.

    Die einen nehmen die Gebühr nie (weil sich das veruchen nicht lohnt; der Rechtsuchendes einem leid tut; man sich noch weitere (BerH-)Mandante oder gerichtliche (PKH-)Mandate erhofft), man finanziell nicht drauf angewiesen ist, ...).

    Andere nehmen die Gebühr immer (weil es ja schließlich das gute recht ist diese zu verlangen; weil die BerH-Vergütung ja schon niedrig genug ist; weil man hofft das der Mandant dann nicht nochmal wieder kommt, inbs, dann nicht wenn es wieder ein BerH-Mandat ist, man finanziell drauf angewiesen ist, ...)

    Wieder andere machen vom Einzelfall (sprich der Angelegenheit, dem Mandanten und/oder dessen pers. und wirtschaftlichen Verhältnissen ...) abhängig.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!