Amtshaftpflicht

  • na ich denke, eine Versicherung ist schon sinnvoll, die Höhe sollte von dem Pensum abhängen, welches man machen darf.
    Zum Thema "Dienstherrn": der wird immer seinen eigenen ar* zu retten versuchen....
    In NRW sieht es so aus: ah, der Schlendrian und schwupps biste dran....
    Bei unserem Gericht wurde mal gesagt: ah, klar wir beschützen sie wg. der Überlastung.... kaum wurd es mal eng: ja da können auch wir sie nicht beschützen....
    ergo: dem System ist nicht zu trauen, im Gegenteil !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Als ich meine Versicherung abgeschlossen habe, hab ich meinen Versicherungsvertreter gesagt, dass ich eine Versicherung brauche, die grobe Fahrlässigkeit abdeckt.
    Er sagte mir dann, dass keine Versicherung für grobe Fahrlässigkeit aufkomme, sondern lediglich für "normale" Fahrlässigkeit.
    Und da es keinen Regressanspruch für fahrlässiges Verhalten gibt, steht man eh im Regen, wenn es mal zu einem Regress kommen sollte.
    Mir ist aber kein Fall eines Regresses bekannt.
    Mit Ausnahme bei einem Richter und einer Rechtspflegerin, die sich von einem Insolvenzverwalter haben bestechen lassen, aber das war dann eh Vorsatz.

  • In Hannover soll es mal einen Fall von Regress gegeben haben. Insgesamt dürfte es aber eher die Ausnahme sein. Aber ich habe auch eine Versicherung. Sicher ist sicher.

  • Also, Regressfälle werden ja nicht an die Pinwand gehängt !
    Absichern sollte man sich schon, mit der Höhe aber nicht übertreiben.
    Vom Pensum abhängig machen kann man die Höhe schlecht, da sich das Pensum von einer Woche zur anderen ändern kann.

  • Sag ich mal so: Bei richtig "großen" Sachen guck ich eh 3-4 mal hin. Die Fehler passieren mir meist beim Routinekram.

    Einen Regress hatte ich allerdings noch nie.

    Ich habe da was über die Haftpflicht und bin zusätzlich in der DJG. Da ist auch eine Versicherung drin.

  • ...Er sagte mir dann, dass keine Versicherung für grobe Fahrlässigkeit aufkomme, sondern lediglich für "normale" Fahrlässigkeit.
    Und da es keinen Regressanspruch für fahrlässiges Verhalten gibt, steht man eh im Regen, wenn es mal zu einem Regress kommen sollte.
    ...



    Es soll aber auch (:nixweiss:) Versicherungen geben, die dann wengistens zum Teil in Vorkasse gehen, quasi wie ein Kredit. Hab ich gehört.

  • Ich hatte jahrelang keine Diensthaftpflichterersicherung, weil mir ein Versicherungsvertreter auch sagte, dass eine Versicherung nicht bei grober Fahrlässigkeit zahle. Als ich später aus anderem Grunde mit meiner Versicherung telefonierte fragte ich erneut. Mir wurde dann gesagt, dass die Diensthaftplicht grade bei grober Fahrlässigkeit zahle,sie würde ja sonst keinen Sinn haben. Daraufhin habe ich eine abgeschlossen (750.000,00 €). Was sie kostet weiß ich gerade nicht, ist aber nicht so teuer. In Anspruch nehmen musst ich sie noch nicht. Für regressträchtige Arbeitsgebiete würde ich sie in jedem Fall empfehlen. Es beruhigt zumindest für den Fall der Fälle.

  • Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Wenn die Gruppenversicherung beim Berufsverband nicht in Frage kommt, würde ich der Versicherung den Vorzug geben, bei der man auch andere Verträge hat. Im Schadensfall - der hoffentlich nie eintritt - könnten die bei einem "guten Kunden" kulanter sein.

  • Bei meinem neuen Vertrag ist die Berufshaftpflicht nebst Schlüsselversicherung in dem Vertrag für die Privathaftpflicht integriert. Somit ist es erheblich günstiger.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Kann mich PuCo nur anschließen. Bei meinem Vertrag ist die Berufshaftpflicht nebst Schlüsselversicherung auch in dem Vertrag für die Privathaftpflicht mit drin. Das kostet mich grade mal 5€ im Quartal mehr als die Privathaftpflicht ohne Berufshaftpflicht.

  • Das gabs bei uns auch im angebot, das die berufshaftpflicht inkl schlüsselversicherung bei der privathaftpflicht mit angeschlossen ist. Die hat aber keine Fälle von Regress oder dergleichen abgedeckt, dafür, so wurde mir gesagt, gibt es eine besondere Vermögensschadensvericherung. Die dann auch etwas mehr kostet.

  • Das gabs bei uns auch im angebot, das die berufshaftpflicht inkl schlüsselversicherung bei der privathaftpflicht mit angeschlossen ist. Die hat aber keine Fälle von Regress oder dergleichen abgedeckt, dafür, so wurde mir gesagt, gibt es eine besondere Vermögensschadensvericherung. Die dann auch etwas mehr kostet.



    So ist es ! Ihr müsst darauf achten , keine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen - die ersetzt nämlich nur Personen- und Sachschäden aus beruflicher Tätigkeit, so wie die Privathaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden aus privatem Handeln ersetzt.
    Bei der Berufsausübung als Rechtspfleger werden jedoch keine Personen- oder Sachschäden erzeugt, so dass diese Versicherung vollkommen überflüssig für Euch ist. Lasst Euch also keine Berufshaftpflichtversicherung andrehen !:daumenrun
    Aus der Berufstätigkeit eines Rechtspflegers können jedoch Vermögensschäden entstehen. Dafür gibt es Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, und eine solche solltet Ihr abschließen. Obwohl die vom Rechtspfleger verursachten Vermögensschäden in die Millionen gehen können, reicht es durchaus, die Versicherung zu einer sechsstelligen Schadenssumme abzuschließen, weil es bei dieser Versicherung auch um einen weniger beachteten Aspekt geht : die Versicherungsgesellschaften, die grundsätzlich ungerne zahlen, werden alles daran setzen, um unberechtigte Haftpflichtansprüche abzuwehren und das vor allem, wenn sie sechsstellige Beträge zahlen sollen.
    Die Versicherung hat dadurch quasi auch den Charakter einer "passiven Rechtsschutzfunktion". :oops:
    Für einen Jahresbeitrag von weniger als 100 € erkauft man sich leicht einen ruhigen Schlaf ...:D

    Einmal editiert, zuletzt von Jakintzale (8. Oktober 2009 um 23:14) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ich habe keine besondere Versicherung abgeschlossen. Wie oben schon oft aufgeführt, treten nicht viele Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit ein und übernehmen die Kosten. Daher solltest du genau Prüfen wo du diese abschließt. Ganz maßgeblich sollte auch sein, wo und in welcher Abteilung du eingesetzt wirst. Ich arbeite auf einem kleinen Amtsgericht wo Millionenversicherungen nicht notwendig sind. Auch sollte die Abteilung eine Rolle spielen. In Zivil, Familie, Rechtsantragsstelle, Nachlass? oder Verwaltung wirst du so etwas nur selten benötigen.

    Ich habe für mich entschieden, eine gute Rechtsschutzversicherung abzuschließen, welche im Falle eines Regressanspruchs greift und ich in dem möglichen Verfahren dagegen vorgehen kann.

    Ich wünsche euch aber viel Spaß im Berufsleben und verliert nie die Hoffnung.

  • @ nanü und insb. Jakintzale: ich danke euch für die Info. Hab die Berufshaftpflicht noch nicht mit im Vertrag, der Vertreter kommt erst noch. Den werde ich direkt mal anrufen und nachfragen.:confused:
    Werde durch euch wohl davor bewahrt, irgendwelchen Mist abzuschließen, den keiner braucht.:oops:

  • Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass man diese Versicherung nicht braucht....so gut, so schön.

    Aber ich empfehle auf jeden Fall eine Schlüsselversicherung. Denn das kann richtig teuer werden. Natürlich kann auch das jeder für sich selbst entscheiden. ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • In meiner Privathaftpflicht ist die Schlüsselversicherung auf jeden Fall mit drin. Dafür brauche ich nicht extra die Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um auch die Schlüsselversicherung abgedeckt zu haben.
    Wie das bei anderen Versicherungen ist weiß ich nicht.

  • In meiner Privathaftpflicht ist die Schlüsselversicherung auf jeden Fall mit drin. Dafür brauche ich nicht extra die Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um auch die Schlüsselversicherung abgedeckt zu haben.
    Wie das bei anderen Versicherungen ist weiß ich nicht.



    Na, dann ist ja alles bestens. ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Nochmal ne Frage: Bei mir steht jetzt fest, dass ich ans OLG komme, sprich Verwaltung. Deshalb frag ich mich: Welche Vermögensschäden sollte ich da denn anrichten können? Ist es in der Verwaltung wirklich nötig so eine Versicherung zu haben?

  • Nochmal ne Frage: Bei mir steht jetzt fest, dass ich ans OLG komme, sprich Verwaltung. Deshalb frag ich mich: Welche Vermögensschäden sollte ich da denn anrichten können? Ist es in der Verwaltung wirklich nötig so eine Versicherung zu haben?



    In Deinem Fall halte ich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für nicht nötig, weil kaum größere Schäden, also in 5- oder 6-stelliger Höhe, bei der Verwaltungstätigkeit angerichtet werden dürften. ;)
    Du solltest warten, bis Du eines Tages in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Grundbuch, aber auch Nachlass, Vormundschafts- und Betreuungssachen oder in Zwangsversteigerungssachen eingesetzt wirst; dann allerdings solltest Du Dich unbedingt versichern :)

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