Hallo zusammen,
folgendes vertracktes Problem:
Im Grundbuchblatt war ein aus aus sieben Flurstücken bestehendes Grundstück als Sammelbuchung (d. h. die zugehörigen Flurstücke ergaben sich nur aus einem im Handblatt befindlichen Bestandsblatt des Katasteramtes) gebucht.
Davon wurden 1999 drei Flurstücke abgeschrieben. Dies wurde auch dem Katasteramt mitgeteilt. Im Bestandsblatt wurden die Flurstücke gerötet.
2008 erfolgte nun die Umschreibung dieses Grundbuchblattes auf EDV unter Übernahme der vom Katasteramt elektronisch übermittelten Flurstücke. Darin enthalten waren auch die 1999 abgeschriebenen Flurstücke. Auch in den vom Katasteramt 2006 übersandten Fortführungsmitteilungen B sind diese Flurstücke dem umgeschriebenen Grundbuchblatt zugeordnet.
Nach Umschreibung wurde eine Grundschuld, lastend auf dem gesamten Bestand, in das umgeschriebene Grundbuchblatt eingetragen.
Nun bittet das Katasteramt um Überprüfung des umgeschriebenen Grundbuchblattes, da die damals abgeschriebenen Flurstück nicht zu dessen Bestand gehören dürften. (Dies ist auch richtig.)
Wegen der eingetragenen Grundschuld kann ich doch aber nicht einfach so den Bestand berichtigen.
Muss ich zunächst bei der Grundschuld hinsichtlich des Belastungsgegenstandes einen Amtswiderspruch eintragen? Wenn ja, kann ich dann den Bestand einfach so berichtigen?