GbR-Erwerb: Zurückweisungsbeschluss (Entwurf)

  • Diese Diskussion braucht nun aber nicht weiter fortgeführt werden.

    Ulf, Admin

    Ulf

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  • Diese Diskussion braucht nun aber nicht weiter fortgeführt werden.

    Ulf, Admin


    Das will ja auch niemand (zumindest ich nicht). Ich wollte nur klarstellen, dass die Unterstellung, mein Posting sei auf eine bestimmte Person gemünzt, nicht zutrifft und ich keine Veranlassung sehe, diese Person um Erlaubnis zu fragen, bevor ich etwas poste, das die gesamte Grundbuchgemeinde interessiert.

    P.S.: Mag dieser Beitrag gelöscht werden.

  • Kurze Preisfrage hierzu:

    Gelten die Ausführungen auch für eine Anteilsübertragung unter bereits im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern? Oder spielt das keine Rolle?

    Ich habe hier folgenden Fall:

    BGB-Gesellschaft, bestehend aus Vater und Sohn, ist im Grundbuch eingetragen. Vater hat keine Lust mehr und überträgt seine Anteile auf Sohn. Somit besteht die BGB-Gesellschaft ja nicht mehr. Kann denn nun das Grundbuch auf den Sohn berichtigt werden? Ich habe so ziemlich alle Erklärungen (Bewilligungen und Zustimmung von beiden Gesellschaften) und Unterlagen (Gesellschaftsvertrag, eidesstattliche Versicherung etc.) und was auch sonst noch von irgendjemand verlangt werden könnte vorliegen.

    Die Antwort von Cromwell dazu habe ich zwar gefunden:

    Der zuständige Rechtspfleger beabsichtigt aber, den Antrag aus den genau den Gründen, wie im "Entwurf Zurückweisungsbeschluss" zurückzuweisen. Und ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich es begründen soll.

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