Parteiwechsel oder nicht?

  • Guten Morgen, ihr alle :)

    Ich weiß, dass die Frage des Parteiwechsels hier schon öfters diskutiert wurde; trotzdem weiß ich nicht, was ich in meinem Fall festsetzen soll.....
    Das Verfahren hatte bei mir folgenden Ablauf:
    Zunächst wurde die Klage gegen Firma X, Inhaber Herr Y, erhoben.
    Dann stellt sich heraus, dass nicht Herr Y, sondern dessen Tochter, Frau Y, die Inhaberin der Firma ist.
    Im Termin erklärt dann der Klägervertreter, dass er die Klage insoweit zurücknimmt, als sie sich gegen Herrn Y richtet. Der Rechtsstreit solle gegen seine Tochter fortgesetzt werden.
    Der Beklagtenvertreter hat daraufhin der Klagerücknahme zugestimmt; jedoch nicht dem Parteiwechsel.
    Der Richter erlässt den Beschluss, dass der Kläger die Kosten des REchtsstreits, soweit sie Herrn Y betreffen, zu tragen hat.
    Dann wird unter demselben Aktenzeichen Klage gegen Inhaberin Frau Y erhoben.
    AUch diese Klage verliert der Kläger.
    Nun stellt der Beklagtenvertreter zwei Kostenfestsetzungsanträge (einmal für Herrn X, einmal für dessen Tochter).
    Der Klägervertreter verweist daraufhin auf die Entscheidung des BGH vom 19.10.06, V ZB 91/06, und beruft sich darauf, dass hier ein Parteiwechsel und keine Klagerücknahme mit anschließenden neuem Verfahren vorliegt.
    Der Klägervertreter beruft sich auf die Meinung des BGH, dass ein Parteiwechsel gebührenrechtlich eine Angelegenheit darstellt, selbst, wenn die Beklagten niemals nebeneinander vertreten wurden. Er meint, es sei lediglich eine Erhöhungsgebühr festzusetzen.
    Der Beklagtenvertreter ist da anderer Ansicht: Er meint, dass dadurch, dass der Beklagte dem Parteiwechsel ausdrücklich nicht zugestimmt hat und eine neue KLage erhoben wurde, zwei getrennt Verfahren vorliegen, und somit für jeden Beklagten die Kosten festzusetzen sind.
    Ich habe jetzt noch beim Beklagtenvertreter nachgefragt, ob er die beiden Beklagten jeweils gemeinsam vertreten hat. Ein gleichzeitiges Mandat hat zwar vorgelegen, jedoch waren die beiden niemals gleichzeitig verklagt.

    Was ist eure Meinung hierzu? Kann ich in meinem Fall zweimal festsetzen oder lediglich einmal mit Erhöhungsgebühr?

    Überlege nun schon seit zwei Wochen hin und her und komme zu keinem Ergebnis.........:gruebel:

    Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten....

    Liebe Grüße an alle :)

  • Erst einmal wäre zu klären, wer überhaupt Partei ist: Wenn die Firma, vertr. d. ..., Partei ist und der Firmeninhaber korrigiert wird, ist es ganz etwas anderes als wenn die Privatpersonen (Vater und Tochter) Partei sind und gegeneinander ausgetauscht werden.

  • Also hier ist wohl die Firma, vertreten durch Inhaber...., Partei. (zumindest steht der Name der Firma auf dem Aktendeckel)

  • Du musst mal in der Klage schauen, wie der KV den/die Beklagten bezeichnet hat. Daraus müsste sich eigentlich ergeben, ob nur die Firma X Partei ist, oder ob Herr Y bzw. dessen Tochter ebenfalls verklagt wurden. Wenn nur die Firma verklagt wurde, ist es m.E. egal, ob Vater oder Tochter Inhaber ist - ein Parteiwechsel hat dann nicht stattgefunden.

  • Die Zustimmung des neuen Beklagten ist doch ohnehin nicht erforderlich, da ja ein Beklagter nie mit einer Verklagung einverstanden sein muß (und in den seltensten Fällen sein wird).

    Prozessual besteht ein Parteiwechsel sowieso aus Klagerücknahme einerseits und Klage gegen den neuen Beklagten andererseits (Zimmermann, § 263 Rn. 9; Zöller, Rn. 23).

    Nachdem die zitierte Entscheidung auch nicht darauf abstellt, ob die beiden Beklagten jemals gemeinsam vertreten wurden (so aber wohl die frühere Auffassung), kommt allenfalls eine Erhöhungsgebühr in Betracht - wenn überhaupt ein Parteiwechsel stattgefunden hat (siehe 13 und Waldschrat).

    Interessant auch die Argumentation gegen die frühere Auffassung in Rn. 27, wonach eine (früher für die Annahme nur einer Angelegenheit erforderliche) Überschneidung der Vertretung im Interesse der Gebührenschneiderei verhindert werden könnte. Dies scheint auch die Absicht des BeklVertr gewesen zu sein; dann hätte er aber wohl besser die Zustimmung zur Klagerücknahme verweigern sollen...

  • Guten Morgen :)

    hab mir jetz die Klageschrift nochmal genauer angeschaut.
    Der Klägervertreter geht wohl von den Firmen als Parteien aus (er schreibt: Firma X, Inhaber Herr Z gegen Gasthaus Y, Inhaber Herr B); der Beklagtenvertreter schreibt allerdings Herr Z, Inhaber der Firma X gegen Herrn B, INhaber des Gasthauses Y.
    Auch im Datenblatt sind zuerst die Firmen genannt (wie beim Klägervertreter).
    Im vorausgegangenen Mahnverfahren sind ebenfalls zuerst die Firmen genannt.
    Was heißt ds jetzt für meine Kostenfestsetzung?
    Der Beklagtenvertreter wendet allerdings bereits bei Beginn des Verfahrens eingewandt, dass der Beklagte nicht Inhaber der Firma ist.
    Der Beklagtenvertreter schreibt weiter, dass die Bezeichnung im Mahnbescheid und auch das Rubrum der Klagebegründung verdeutlicht, dass sich die Klage sowohl gegen Firma als auch gegen Inhaber richtet.
    Beklagtenvertreter gibt zu Bedenken, dass (wenn es sich bei der Gaststätte um eine Einzelfirma und nicht um eine Geschäftsbezeichnung für ein Kleingewerbe handeln würde), der Inhaber zwar unter der Firma verklagt werden könne, die Einzelfirma jedoch mangels Rechtsfähigkeit nicht Beklagte sein kann, sondern immer derjenige, der als INhaber bezeichnet ist.
    Der Klägervertreter beantragte daraufhin eine Parteiberichtigung, hilfsweise richtet er die Klage nun gegen das Gasthaus Y, INhaberin Frau B.
    Letztendlich hat der Klägervertreter im Termin erklärt, dass er die Kläge insoweit zurücknimmt, wie sie sich gegen Gausthausinhaber Herrn B richtet und nun den Rechtsstreit gegen das Gaushaus Y, Inhaberin Frau B, fortsetzen will.
    Der Beklagtenvertreter hat der Klagerücknahme zugestimmt, jedoch nicht dem Parteiwechsel.

    Jetz versteh ich langsam nur noch Bahnhof!! :eek:

  • Wie hat sich der Spruchkörper in seiner Entscheidung in Bezug auf das Rubrum entschieden?

  • Dann hältst Du Dich an dieses Rubrum und die dort als Partei bezeichneten (jur.) Personen. Das Urteil ist Grundlage Deiner Festsetzung. Als Annexverfahren zur Hauptsache hältst Du Dich an die Urteilsvorgaben, dann kann auch keiner meckern. Hier sind daher auf beiden Seiten jur. Personen 'vertreten durch den Inhaber' als Partei zu sehen.

  • Das heißt für mich?
    Einzelkaufleute sind doch keine juristischen Personen (oder?)
    Zumal steht beim Gasthaus nicht fest, ob Kaufmannseigenschaft besteht.

    Glaub, ich steh jetz total auf dem Schlauch

  • In welcher Form die Beteiligten betrieben werden, ergibt sich sicherlich aus der Klageschrift bzw. der Akte. Entscheidend sollte hier - ohne die Akte zu kennen - doch sein, dass "die Firma" x, Inhaber K, als Partei aufgeführt ist. Später stellt sich heraus, dass nicht K, sondern F Inhaber ist. Das ändert doch aber nichts an der verklagten Firma und ist oben auch schon angesprochen worden. Einen unrichtigen Inhaber kann man berichtigen, das ist kein Parteiwechsel.
    Wenn der Richter das doch als Parteiwechsel gesehen hat aufgrund der Parteikonstellation, dann gilt eben diese Vorgabe. Sind 2 KGE vorhanden, dann wird man von einem Wechsel ausgehen können. Wir sind an die KGE gebunden. Dass diese u.U. unrichtig sein können, hat uns nicht zu interessieren.

  • Also ich denke, dass ich dann nur eine 0,3 Erhöhungsgebühr und nicht zweimal Verfahrens- und Terminsgebühr festsetzen werde.
    Jedoch gibt es zwei Kostengrundentscheidungen.
    Also müsste ich ja eigtl. für jeden Beklagten einen KFB machen. Oder??
    Wenn ja, berechne ich die einzelnen Beträge dann nach der Baumbachschen Formel (da in Hinblick auf die Fahrtkosten des Anwalts für jeden Beklagten unterschiedliche Beträge geltend gemacht werden)?

    Irgendwie reiht sich bei mir grad eine Frage an die andere......... :(:confused:

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