Ein Ehegatte möchte nach einer Scheidung (ist inzwischen wieder erneut verheiratet) den mit der damaligen Ehefrau geschlossenen Erbvertrag aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen. Dieser dürfte nach der Scheidung sowieso ungültig sein. Kann er dies alleine wenn die Voraussetzungen des § 2300 BGB gegeben sind? Meiner Meinung nach nicht!
Rückgabe Erbvertrag nach Scheidung
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iceman -
15. Oktober 2009 um 09:21
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Nein, kann er nicht (§ 2300 Abs.2 S.2 BGB). Außerdem kommt die Rückgabe nur in Betracht, wenn der Erbvertrag ausschließlich Verfügungen von Todes wegen und keine anderweitigen Regelung enthält (§ 2300 Abs.2 S.1 BGB).
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Erbvertrag kann nur an beide Vertragspartner gemeinsam herausgegeben werden;
evtl. ist der geschiedene Ehemann auf den Widerruf zu verweisen, wenn die
geschiedene Ehefrau nicht mitwirkt. -
Wieso soll der Erbvertrag widerrufen werden. Er ist doch schon ungültig durch die Scheidung der Ehe.
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Durch eine Scheidung muss ein Erbvertrag nicht zwingend ungültig werden. Das gilt nur für das gemeinschaftliche Testament.
Es kommt auf den Inhalt des Erbvertrages an.
Man kann sogar einen Erbvertrag errichten in Hinblick auf eine nahende Scheidung zum beispiel, um die gemeinsamen Kinder abzusichern etc.
Wenn die geschiedene Ehefrau nicht mitwirkt:
Widerruf der Verfügung von Todes wegen nebst Zustellnachweis an die Dame. -
Ein Erbvertrag kann nur an beide Vertragsschließenden zurückgegeben werden - auch nach Scheidung und auch dann nur, wenn nur letztwillige Verfügungen enthalten sind. Ein Erbvertrag wird nicht automatisch durch Scheidung ungültig, es sei denn, es ist ausdrücklich eine Aufhebung des Erbvertrages für den Fall der Scheidung vorgesehen (auflösende Bedingung o. ä.). Habe ich gerade kürzlich überprüft.
Interessant auch: Selbst bei gemeinschaftlichen Testamenten sind die Verfügungen nicht automatisch unwirksam - es gibt neue BGH-Rechtsprechung zur Wechselbezüglichkeit... -
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