Zwangsgeldbeschluss nach FamFG

  • Hat evtl. jemand ein Muster (Word-Text) für einen Zwangsgeldbeschluss?

    Leider verfügen wir noch immer über kein aktuelles Computerprogramm.

  • Az.


    Landeswappen


    Amtsgericht XXX



    B e s c h l u s s










    In dem Betreuungsverfahren betreffend
    pp.
    Betreuer(in):
    ...





    hat das Amtsgericht XXX – Betreuungsgericht –
    durch Rechtspfleger XXX
    am 10.11.2009
    beschlossen:
    Gegen den Betreuer wird ein Zwangsgeld in Höhe von

    _____€


    festgesetzt.

    Der Betreuer hat auch die Kosten des Zwangsgeldverfahrens zu tragen. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der Androhung vom XXX .


    Gründe:
    ....


    Rechtsmittelbelehrung:
    Gegen den Beschluss findet das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statt. Sie ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht XXX oder beim Landgericht XXX einzulegen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird


    XXX, Rpflg.



    So sehen bei uns nach den neuen mega Formularen die Beschlüsse aus, wenn es Dir hilft.

  • Da das Zwangsgeld oft genug 600,00 € nicht übersteigt, dürfte die (hier: sof.) Erinnerung das (oft nur) zulässige RM sein.
    Weiter vermisse ich jede Menge §§-Angaben. Da bin ich freak. Ist doch schön, nicht aus dem hohlen Bauch zu argumentieren, sondern die Rechtsgrundlagen zu nennen.
    Was ich bescheiden finde: In § 35 V FamFG finden wir die "alte" sofortige Beschwerde wieder. Warum wiederum ein Ding, das man sich merken muss, eingebaut worden ist, ist mir schleierhaft. Typisch deutsch. Warum einfach, wenn es auch schwer geht.

  • Ich habe ganz einfach und falsch das FamFG 1 : 1 mit der ZPO übersetzt.

    M. E. ist aber die sof. Beschwerde gegen Zwangsgeldbeschlüsse immer zulässig, auch wenn der Beschwerdewert 200,00 € nicht übersteigt.
    § 567 II ZPO bezieht sich auf Kosten.
    Ich habe aber keine Kommentierung zur Hand.

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