Für das PKH-Prüfungsverfahren gibt es keine PKH.
Puhh... hat mich meine Erinnerung ja doch nicht getrogen. Den "Trick" mit BerH kannte ich auch, weiß aber nicht, ob das seinerzeit funktioniert hat.
Ich stelle meine Frage in #13 aus Interesse noch mal an alle, die PKH für das Prüfungsverfahren bewilligen: Aus welchem Gegenstandswert rechnen die Anwälte die Gebühren ab? M. E. kann es doch hier nur um das Kosteninteresse gehen, nicht um die Hauptsache?