Hallo,
ich bin seit kurzem für Beratunghilfe in Strafsachen zuständig. Ich suche hierfür Lektüre zum Thema: bis zu welchem Verfahrensstand wird Beratunghilfe bewilligt (Stichwort: außergerichtliches Verfahren auch im gerichtlichen Verfahren?), muss man BerH auch für die Erstattung einer Strafanzeige bewilligen, oder reicht ein Verweis an die Polizei, etc. Ich wurde im Gerold/Scvhmidt etwas fündig und habe ansonsten nur einen sehr kleinen Kommentar (Schoreit/Groß). Gibt es zu diesem Thema irgendwo Aufsätze, etc??
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