eine kleine blöde Frage:
ich habe einen Ogeld-Beschluss, ersatzweise Ohaft, da Zeuge nicht erschienen
ich dachte, das Rechtsmittel hierfür wäre die (einfache) Beschwerde
in dem Beschluss steht jetzt aber: "vorstehender Beschluss unterliegt der sofortigen Beschwerde...binnen 1 Woche..."
bin ich irgendwie falsch in der Annahme???
Ordnungsgeld Rechtsmittel
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§ 380 Abs. 2 ZPO --> 2 Woche
ah, hier Strafsache:
§ 311 Abs. 2 StPO --> 1 Woche -
Der Ordnungsgeldbeschluss ist mit der einfachen Beschwerde anfechtbar. Da hat sich auch nichts geändert.
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okay, dankeschön *schweißabwisch*
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