• Hallo ins Forum,
    gibt es neues hinsichtlich der vorläufigen Ansetzung der Pensen/Insolvenzverfahren in den einzelnen Bundesländern? Nacherhebungen in der Praxis sollten/sollen durchgeführt werden. Wie verhält es sich mit der momentanen Anrechnung? Für kurzfristige Rückmeldungen wird gedankt.

  • Habe die neuen PEBB§Y-Zahlen eben erfahren:
    GA 261: IK: Bestand: 63 Minuten
    GA 271: IN (natürliche Personen): Bestand: 98 Minuten
    GA 272: IN (jur. Pers, Pers.gesellsch., nicht nat.Personen): Bestand 150.
    Genauere Informationen habe ich dazu noch nicht. Falls Bestand bedeutet, alle anhängigen Verfahren (einschl. Eröffnungsverfahren, RSB-Phase und Kostenrückerstattung nach Erteilung RSB) kann man m. E. damit leben.
    Hat jemand dazu noch weitere Infos?

  • Habe die neuen PEBB§Y-Zahlen eben erfahren:
    GA 261: IK: Bestand: 63 Minuten
    GA 271: IN (natürliche Personen): Bestand: 98 Minuten
    GA 272: IN (jur. Pers, Pers.gesellsch., nicht nat.Personen): Bestand 150.
    Genauere Informationen habe ich dazu noch nicht. Falls Bestand bedeutet, alle anhängigen Verfahren (einschl. Eröffnungsverfahren, RSB-Phase und Kostenrückerstattung nach Erteilung RSB) kann man m. E. damit leben.
    Hat jemand dazu noch weitere Infos?




    wo sind die abrufbar ?

  • Soweit ich in Erfahrung bringen konte, soll alles auf "Bestand" umgestellt werden. Hatten wir schon mal zu Konkurszeiten und m ü s s t e , falls fair berechnet, zu gerechteren Ergebnissen führen. Es hat bei verschiedenen Gerichten eine sogenannte "Nacherhebung" statt gefunden, durch einen "privaten" Dienstleister.

    Die genauen Berechnungsmodalitäten stehen vermutlich noch nicht ganz fest. Der Rechtspflegerverband und die Personalvertretungen sind wohl bereits angehört worden.

    Es bleibt den Inso-Rechtspflegern die Hoffnung und der Glaube, dass es etwas besser werden könnte. Aber wie ist unsere Erfahrung, man gibt eine Organisationsuntersuchung in Auftrag mit dem Grundsatz und Auftrag des Auftraggebers und Zahlenden, es muss weniger Personal raus kommen, schließlich zahlt man dafür.

    Vermutlich könnten die neuen Bestandspensen auf 1.1.2010 kommen (so der liebe Gott es zu lässt und die Oberen).

    Wenn ich daran denke, dass sich in den letzten 3 Jahren die Zahl der insgesamt anhängigen Akten im Inso-Bereich (eröffnete Verfahren + RSB-Verfahren) mehr als verdoppelt haben!! Dies wird von den Controllern, die für die Pebb§y-Pensen zuständig sind (sowie von der Politik), einfach ignoriert. Qualität ist nicht mehr gefragt, es zählt nur noch die Quantität und weniger Personal. Denn Personal kostet! In meiner Behörde sind wir nur durch den bedingungslosen Einsatz eines Inso-Fachprogrammes nicht abgesoffen (dem Hersteller und dem Haushälter bei der Justiz meinen besonderen Dank!).

    Also, hauen wir das Zeug (Produkt) raus!! An der Front hat man keine andere Wahl, sonst wird man schlecht beurteilt und nicht mehr befördert!!

    Schönes Wochenende!

    7 Mal editiert, zuletzt von kurt (26. Juni 2009 um 20:28)

  • Bei uns (Bayern) hat (u.a.?) ein mittelfränkisches AG zählen müssen. Bislang haben wir (anderes AG) aber noch nicht gehört, was dabei rausgekommen ist.
    @bono: bist Du aus Bayern? (weiß nicht ob in anderen BL sich das ganze auch PEBB§Y schimpft). Wie waren die Zahlen vorher?

  • @Clau
    Ne, ganz von oben.
    Die Zahlen sind 220 Minuten für ein eröffnetes IK-Verfahren und 720 Minuten für ein eröffn. IN-Verfahren.

  • Hallo,
    wäre dankbar für Informationen aus möglichst vielen Bundesländern, ob bei der Aufteilung der InsO-Rechtspflegerdezerate die Pebbsy-Zahlen 1:1 oder mit einem Zuschlag (in der Annahme, dass die Pebbsy-Zahlen bislang zu niedrig sind) umgesetzt worden sind.
    Schon vorab danke für Eure Infos.

  • zur Info:

    unser Gericht hatte bei der Nacherhebung mitgemacht und den Gutachtensentwurf hatte ich auch schon über den Verband -

    also

    Bestandszahlen = Bestand an eröffneten Verfahren + Bestand an Verfahren in der Wohlverhaltensperiode, mehr nicht

  • na es wird sich doch eh nix ändern !
    Einfacher wäre es den Bereichsrechtspfleger InsO einzuführen. Hauptschulabschluss und drei Wochen Einführung reicht doch ! Das Ganze als Sonderlaufbahn des mittleren Dienstes ausgestaltet und gut ist.
    Oh hier noch ein Rechtsproblem entdeckt oder dort einen möglichen Anfechtungsanspruch gesesehen wird ( eh nicht Gegenstand der Rechtspflegerausbildung) hindert doch nur die Aktenbearbeitung. Da demnächst ja eh alle Verwalter zertifiziert sein dürften (andernfalls würden Richter ja sowieso nicht mehr wagen, sie einzusetzen) ist die Welt doch klasse durchformalisiert nach ISO xyz und alle sind ganz toll....
    na da kann die Jusitz (sowieso das Armenhaus der Länder) doch einmal mehr Einsparpontentiale nutzen.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • oder dort einen möglichen Anfechtungsanspruch gesesehen wird ( eh nicht Gegenstand der Rechtspflegerausbildung)



    Warum auch, ist doch Aufgabe des Verwalter (aber ich schweife mal wieder ab :()?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Hallo Queen,
    d.h. bei euch werden die bisherigen alten Pebbsy-Zahlen 1:1 umgesetzt?
    Gruß
    Elbhöhenblick

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!