• Bestandszahlen = Bestand an eröffneten Verfahren + Bestand an Verfahren in der Wohlverhaltensperiode, mehr nicht[/quote]

    Solange das Verfahren noch nicht weggelegt ist, insbesondere 4 Jahre-Überprüfungsfrist § 4b InsO nach RSB-Erteilung, müssten diese Akten doch auch noch zählen!? Was ergibt sich daraus aus den Nacherhebungen und Ausführungen?

    Sind ansonsten für gehobenen und mittleren Dienst unterschiedliche Zählweisen für den Bestand vorzunehmen (geh. D. nur eröffnete Verfahren, mittl. D. zusätzlich Eröffnungsverfahren), oder zählen beim geh. D. auch die Eröffnungsverfahren schon mit?

  • die Verfahren nach Erteilung der RSB zählen nicht mehr zum Bestand (trotz Stundungsüberprüfung). Wir haben das auch schon mehrfach angemeckert. Aber auf uns hört ja keiner.
    Und selbstverständlich zählen beim Rpfl auch die Verfahren im Eröffnungsverfahren noch nicht dazu, nur bei der SE.

    Abgesehen davon bleibt nichts beim alten. Es werden neue Pensenzahlen festgesetzt und die Bezugsgröße wird umgestellt auf den erwähnten Bestand. Bisher war dies bundeseinheitlich ja die Zahl der jeweiligen Eröffnungen.
    Nur vereinzelten aufgrund interner Nacherhebungen gab es auch bisher schon Pensenzahlen die sich auf den Bestand bezogen.

  • hm. laut buschfunk liegt das Gutachten vor, damit auch die Zahlen...... aber niemand lässt sie raus... sich zu fragen warum, dürfte sich erübrigen.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Niedersachsen. Kam per E-Mail vom OLG:

    Zitat


    Anliegende Endfassung des Gutachtens über die PEBB§Y-Nacherhebung übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Bekanntgabe bei den Amtsgerichten des Bezirks.
    Das Gutachten wird demnächst auf die Internetseite des MJ gestellt werden. Die Anlagen habe ich deshalb zunächst nicht beigefügt. Falls insoweit kurzfristig Bedarf besteht, bitte ich um Nachricht.
    23. Sepetmber 2009



    Habe Kai den anderen Anhang von Deloitte Cosulting (Gutachterin) mit den Erläuterungen zugemailt, wird wohl in Kürze eingestellt...

    edit: nix zu machen, Datei lässt sich nicht einstellen, werde den Link setzen, sobald es auf der Website des MJ veröffentlicht ist...

    Einmal editiert, zuletzt von Simulacrum (16. Oktober 2009 um 07:13)

  • Ich glaube, wir müssen mal abwarten, wie unser "Obercontroller" bei der Pesonalbedarfsberechnung die neuen Pensen tatsächlich anwenden wird.

    Jetzt kann ich es mir doch nicht verkneifen:
    Ich verspreche mir ehrlich gesagt keine wesentliche Verbesserung der Personalsituation bei den Inso-Gerichten aufgrund der neuen Pensen. Wenn, dann nur minimal bei den großen Insolvenzgerichten, der Rest bleibt wohl auf der Strecke.

    Wenn der Staat sparen muss, muss der Staat das Problem bei der Wurzel anpacken. Das bedeutet, Aufgaben müssen wegfallen, dann kann auch Personal wegfallen. Tatsächliche Rechtspraxis (aufgrund der vielen Gesetzesänderungen), die jeweiligen Verfahrensordnungen, nicht nur die Inso, werden immer aufwändiger und das Personal immer weniger, also die Arbeit wird komplizierter und somit aufwändiger und das Personal weniger. Schaut mal in die Haushaltspläne der jeweiligen Länder rein und vergleicht mal wieviel Personal die jeweilige Landesjustiz vor ca. 10 Jahren beschäftigt hat und wie es heute aussieht. Was da bei den verschiedenen Berufsgruppen ersichtlich ist, kann durchaus interessant sein.

    Die Kosten der Justiz werden von den einzelnen Länderhaushalten getragen. Der Bund braucht doch hier bei seinen Wohltaten für seine Bürger keine Rücksicht nehmen. Der Bund muss hier die Zeche ja nicht zahlen. Und wenn ich dann für PKH, Stundung, komplizierte Verfahrensordnungen u.ä. als Land immer mehr Geld aufwenden muss, fehlt mir das Geld für das Personal. Hier sollte das richtige Maß gefunden werden!

    Mit PEBB§Y kann man doch solche Probleme nicht lösen, das ist doch nur noch ein personalpolitisches Werkzeug, um den Mangel bei den jeweiligen Behörden gleichmäßig zu verteilen.

    Und zum Schluss überspitzt formuliert: Wenn ich als Auftraggeber (bei klammen Haushaltsmitteln) ein Gutachen in Auftrag gebe und bezahle, dann erwarte ich vom Auftragnehmer, dass ein bestimmtes Ergebnis bei dem Gutachten raus kommt, schließlich bezahle ich ja. Verstanden!

    Deshalb: Glaubt nicht an den Weihnachtsmann!

    2 Mal editiert, zuletzt von kurt (22. Oktober 2009 um 20:58)

  • Hat das schon mal jmd. für sein AG durchgerechnet, ob die Umstellung auf Bestandszahlen überhaupt günstiger ausfällt?

    Das bisschen mehr in den IK-Verfahren wird doch irgendwie durch die Herabsetzung in IN, v.a. IN natürliche Personen wieder aufgezehrt; die zählen in 6 Jahren ja nur noch 588 Minuten anstelle von 720 Minuten + evtl. Zuschläge. Unternehmensinsolvenzen müssten ja auch mind. 5 Jahre laufen, damit sie auf den Zeitraum betrachtet nicht weniger als früher zählen.

    Unser Richter schimpft auch, seit die Zahlen bekannt gegeben wurden, weil die Richterpensen so herabgesetzt wurden. Er glaubt, dass das Dezernat dadurch so unattraktiv wird, dass es bei der Geschäftsverteilung wieder vermehrt auf (weniger kompetente) Proberichter abgewälzt wird.

  • In Niedersachsen dürfte es auf jeden Fall schlechter werden, da vorher noch ein 20% Zuschlag gewährt wurde. Ich habe mal ausgerechnet, dass bei uns das Pensum um mindestens 20% sinkt. Genau kann man das derzeit nicht berechnen, da in den Statistiken keine Trennung von IN-nat. Pers und IN-jur. Pers vorgenommen wird.
    Aber was soll's. War doch eh vorhersehbar, dass sich das Pensum durch Neuberechnung verringert. Hat das ehrlich jemand anders gemutmaßt?

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Hat das schon mal jmd. für sein AG durchgerechnet, ob die Umstellung auf Bestandszahlen überhaupt günstiger ausfällt?

    Das bisschen mehr in den IK-Verfahren wird doch irgendwie durch die Herabsetzung in IN, v.a. IN natürliche Personen wieder aufgezehrt; die zählen in 6 Jahren ja nur noch 588 Minuten anstelle von 720 Minuten + evtl. Zuschläge. Unternehmensinsolvenzen müssten ja auch mind. 5 Jahre laufen, damit sie auf den Zeitraum betrachtet nicht weniger als früher zählen.

    Unser Richter schimpft auch, seit die Zahlen bekannt gegeben wurden, weil die Richterpensen so herabgesetzt wurden. Er glaubt, dass das Dezernat dadurch so unattraktiv wird, dass es bei der Geschäftsverteilung wieder vermehrt auf (weniger kompetente) Proberichter abgewälzt wird.



    Aber man muss der Ehrlichkeit halber schon zugeben, dass die Minutenzahlen für Verbraucherinsolvenzverfahren für die Richter traumhaft waren, seitdem das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt wird.

  • Ich habe es für uns durchgerechnet und fand das Ergebnis völlig demoralisierend:

    Wir müssten in etwa mit 2/3 der bisherigen Bearbeitungszeiten bzw. Rpfl-AKA klar kommen - und wir sind im Übrigen ein großes Insolvenzgericht.

  • Ich habe es für uns durchgerechnet und fand das Ergebnis völlig demoralisierend:

    Wir müssten in etwa mit 2/3 der bisherigen Bearbeitungszeiten bzw. Rpfl-AKA klar kommen - und wir sind im Übrigen ein großes Insolvenzgericht.



    Na, wenn Ihr ein "großes" Insolvenzgericht seid, dann könnt Ihr das auch schaffen:wechlach:...

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!