Wirksamer Erbverzicht?

  • Aufgrund der wahrscheinlich nicht erfolgten Mitteilung der Urkunde an das Geburtsstandesamt ist der beurkundende Notar anscheinend ebenfalls davon ausgegangen, dass es sich bei den Erklärungen nicht um erbrechtlich relevante Erklärungen im Sinne eines Erbverzichts handelt.

    Ich werde den Notar und den "Verzichtenden" mal anschreiben..

    Arrgh, der Notar ist bereits verstorben...

    Danke

  • Da ist sie wieder: Die Unterstellung. Du kannst doch nicht unterstellen, dass ein Notar wusste, was er tut, wenn er Dir bereits mit der Urkunde bewiesen hat, dass es nicht so war.

    PS: Wichtig ist, was die Urkundsbeteiligten wollten.

  • Es geht hier nach meinem Dafürhalten nicht um Unterstellungen, sondern um gewisse Indizien, die für das eine oder das Andere sprechen könnten.

    Hätte der Notar vernünftig beurkundet ("klarer" Erbverzicht oder ausdrücklicher "Nichtverzicht"), könnten wir uns den vorliegenden Thread ohnehin sparen.

    Solange man den angeblich "Verzichtenden" nicht angehört hat, ist die Sache ohnehin nicht entscheidungsreif.

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