Aufgrund der wahrscheinlich nicht erfolgten Mitteilung der Urkunde an das Geburtsstandesamt ist der beurkundende Notar anscheinend ebenfalls davon ausgegangen, dass es sich bei den Erklärungen nicht um erbrechtlich relevante Erklärungen im Sinne eines Erbverzichts handelt.
Ich werde den Notar und den "Verzichtenden" mal anschreiben..
Arrgh, der Notar ist bereits verstorben...
Danke