Hallo, vereinte Rpfls - und die wenigen anderen...
tachauch und halloerstmal
Bitte helft mir (F.-Ri.) doch mal kurz auf die Sprünge:
KiMu hat seit Scheidung 1996 die Alleinsorge für Tochter (T).
ExMann gilt noch als ehel. Vater (V) der T.
T, vertr. d. anwaltlich vertretene KiMu hat nun Anfechtungsklage gegen V eingereicht und zunächst PKH beantragt.
Mein Urlaubsvertreter schickt die Akte an die Vmd.-RPfl'in "m.d.B. um Prüfung, ob ErgPflegerbestellung erforderlich ist".
RPfl'in greift sich ein Formular und bestellt JA zum ErgPfl., weil "Vater und Mutter an der Vertretung des Kindes gehindert sind" - ohne weitere Begründung.
[Offensichtlich hat sie überlesen, dass T nicht von beiden Elternteilen, sondern nur von KiMu gesetzl. vertreten wird.]
ergänzende Info: Die Frage eines denkbaren Interessenkonflikts stellt sich nicht (wäre wohl auch nicht von der RPfl'in, sondern im Rahmen von § 1600a Abs. 4 BGB von mir zu prüfen). Zu V bestehen seit 1992 keinerlei Kontakte mehr; er ist glaubhaft tatsächlich nicht der Erzeuger und unterhaltsrechtlich leistungsunfähig. Der leistungsfähige angebliche wahre Vater wird benannt (sogar - z. Zt. unzulässig - auf Feststellung der Vaterschaft verklagt); er wird aber voraussichtlich (vermutlich auf Veranlassung seiner LebGefin) die Kreissäge-Zahn-Einrede erheben.
Falls meine Auffassung zutrifft: Wie bringe ich die Sache wieder ins Lot? Soll ich den Anwalt der KiMu auf kurzem Dienstweg dazu anstiften, Beschwerde gegen die ErgPfl-Bestellung einzulegen - und der Koll.'in Rpfl'in nahelegen, dieser Beschwerde abzuhelfen?
Danke im Voraus für hilfreiche Meinungsäußerungen..