über 2000,00 € Kopierkosten

  • Zum 1. April wäre es schön, wenn mir mal jemand den Unterschied zwischen Kopie und Ablichtung erklären könnnte:gruebel:



    Ablichtung ist umfassender, da fällt streng genommen auch ein Scan drunter. Soweit ich mich erinnere, hängt das Wort noch eng mit der Xerographie zusammen, der Mutter aller Kopien, http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofotografie.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • RA antwortet : die auf dem Chip befindlichen Dateien aus Papierdokumenten sind selbst erstellte Ausdrucke, die er eingescannt und als PDF auf dem Chip abgespeichert hat, er fordert dazu auf, in seinen Kanzleiräumen die Dokumentenordner einzusehen (ca 14.000 Seiten).

  • "Selbst erstellt"? Und dann eingescannt? :gruebel:

    Für meine selbst erstellten Schriftsätze und sonstigen Ausdrucke (Berechnungen pp.) bekomme ich doch nichts.

  • RA antwortet : die auf dem Chip befindlichen Dateien aus Papierdokumenten sind selbst erstellte Ausdrucke, die er eingescannt und als PDF auf dem Chip abgespeichert hat, er fordert dazu auf, in seinen Kanzleiräumen die Dokumentenordner einzusehen (ca 14.000 Seiten).




    :gruebel:

    Hat der RA jetzt die Unterlagen, die er von Gericht übersandt bekommen hat, eingescannt oder nicht? Oder hat er sich selbst Schriftsätze erstellt und die eingescannt, so wie jc vermutet?

    Wenn der RA zig Umzugskartons voller Leitzordner vom Gericht übersandt bekommen hat, hätte ich absolut keine Probleme damit, 2000,-- an Kopiekosten zu erstatten, egal, ob er die Schriftsätze eingescannt oder kopiert hat.

  • Ich denke, der RA hat erst kopiert und dann (weil er sich auch nicht gerne zwischen LeitzOrdnern sitzen sieht) eingescannt.




    Wenns so ist, sind die Kosten m. E. erstattungsfähig. Eine kurze Begründung dazu, warum die Kopien notwendig waren, und schwupps, kann man das Geld auszahlen und hat die Akte vom Tisch. Das mache ich immer so und hatte deswegen bis jetzt auch noch keine Probleme mit dem BezRev.

  • Ganz verstanden habe ich auch nicht, warum er überhaupt gescannt hat.
    Er schreibt, es sind Dateien von CDs aus den Ermittlungsakten gedruckt und gescannt worden (habe entsprechende CDs auch gefunden).
    Wenn man entsprechende Software hat, kann man doch aus allen möglichen Dateien PDFs machen, ganz ohne zu scannen.
    Aber wenn er erst drucken und dann wieder scannen will, bitteschön.

    Ich gehe auch von Erstattungsfähigkeit aus, möchte aber nur wegen der immensen Höhe die Landeskasse nicht für etwas zahlen lassen, was ein Computerkundiger mit wenig Aufwand ohne Papier bewerkstelligen kann.

  • Ganz verstanden habe ich auch nicht, warum er überhaupt gescannt hat.
    Er schreibt, es sind Dateien von CDs aus den Ermittlungsakten gedruckt und gescannt worden (habe entsprechende CDs auch gefunden).
    Wenn man entsprechende Software hat, kann man doch aus allen möglichen Dateien PDFs machen, ganz ohne zu scannen.
    Aber wenn er erst drucken und dann wieder scannen will, bitteschön.

    Ich gehe auch von Erstattungsfähigkeit aus, möchte aber nur wegen der immensen Höhe die Landeskasse nicht für etwas zahlen lassen, was ein Computerkundiger mit wenig Aufwand ohne Papier bewerkstelligen kann.



    Die Erstattungsfähigkeit richtet sich (leider) nicht nach den PC-Kenntnissen des Anwalts.

    Wenn der RA Dateien kopiert hat, könnte er dann nicht evtl sogar 2,50 EUR pro Datei abrechnen? Dann könnte die ganze Sache noch deutlich teurer werden....

  • Wie waldschrat:
    Ich glaube, ich würde auch ein kurzes Statement über die Notwendigkeit erholen und dann festsetzen, damit die Akte vom Tisch kommt. Ein Rechtsmittel wird sehr wahrscheinlich sowieso kommen.

    Aber ich kann die Diskussion über die Erstattungsfähigkeit durchaus verstehen. Mit dieser Art und Weise kommt man eben schnell an Geld.

  • Aber ich kann die Diskussion über die Erstattungsfähigkeit durchaus verstehen. Mit dieser Art und Weise kommt man eben schnell an Geld.



    Glaub mir eines als einer leidgeprüften ReFa, die ihn ihrem Leben wahrscheinlich schon Jahre am Kopierer vergeudet hat, weil die Akten in einem Großverfahren zu kopieren waren: mit schnell ist da gar nix. Und mein Stundengehalt muss auch erstmal bezahlt werden, mal davon abgesehen, dass Akten in einem solchen Umfang erstmal den ganzen Bürobetrieb lahmlegen.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Aber ich kann die Diskussion über die Erstattungsfähigkeit durchaus verstehen. Mit dieser Art und Weise kommt man eben schnell an Geld.



    Glaub mir eines als einer leidgeprüften ReFa, die ihn ihrem Leben wahrscheinlich schon Jahre am Kopierer vergeudet hat, weil die Akten in einem Großverfahren zu kopieren waren: mit schnell ist da gar nix. Und mein Stundengehalt muss auch erstmal bezahlt werden, mal davon abgesehen, dass Akten in einem solchen Umfang erstmal den ganzen Bürobetrieb lahmlegen.



    Uuups, so war das ja gar nicht gemeint :oops: Ich bin vor meinem Studium auch ReNo gewesen und habe Stunden vor dem Kopierer verbracht - ich weiß also genau, was du meinst.
    Ich meine nur, dass es sehr viele RAe gibt, die auch Seiten kopieren, die nicht unbedingt notwendig sind und du stellst dich dafür stundenlang an den Kopierer. Für den RA macht das ja selbst keinen Aufwand. Er ist ja der Meinung, ich bekomme die Kopien ja bezahlt - wer überprüft das schon. Und ganz ehrlich - 2.000,00 EUR nur an Kopiekosten ist schon eine Menge! Da wird sich mit Sicherheit kein Rpfl ransetzen und schauen, ob auch wirklich jede Seite zu Recht kopiert und notwendig war.

  • Ich meine nur, dass es sehr viele RAe gibt, die auch Seiten kopieren, die nicht unbedingt notwendig sind und du stellst dich dafür stundenlang an den Kopierer. Für den RA macht das ja selbst keinen Aufwand. Er ist ja der Meinung, ich bekomme die Kopien ja bezahlt - wer überprüft das schon. Und ganz ehrlich - 2.000,00 EUR nur an Kopiekosten ist schon eine Menge! Da wird sich mit Sicherheit kein Rpfl ransetzen und schauen, ob auch wirklich jede Seite zu Recht kopiert und notwendig war.

    Das Problem bei Großverfahren mit dem entsprechenden Aktenumfang ist aber doch gerade, dass Du beispielsweise 10 Bände Akten (Ordner) bekommst für 3 Tage; eigentlich bleibt da gar nichts anderes übrig, als alles durchzukopieren - wenn Du als RA da erst einen Laufzettel mit den einzelnen Seitenzahlen anfertigst und das dann entsprechend kopieren lässt, dann bricht erst recht alles zusammen. Und die Zeit, die für den Laufzettel draufgeht, bezahlt Dir erst recht kein Mensch.

    Ich bin ja schon immer heilfroh, wenn wir Duploakten bekommen, die ich dann einfach mal in den automatischen Vorlageneinzug legen und auf Start drücken kann.

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  • ... Duploakten?

    Meinst Du schon einmal duplizierte?

    In der Tat ist es nervig, ständig irgendwelche Klammern zu entfernen.

    Exakt diese. Und es sind ja nicht nur die Klammern, sondern das Gemisch aus verschiedenen Formaten, LiBi-Mappen aus Karton, Vermerken auf Rückseiten, Dünndruckpapier...

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  • Das SG Lüneburg sagt auch, dass für das Einscannen der Akte Auslagen abgerechnet werden können. Bei Bedarf kann ich mal das Aktenzeichen rauskramen.

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