Nerviger Notarantrag

  • Daß ich es anders mache, hab ich bereits mal geschrieben. ( Alle meine Anträge sind in jeder Urkunde unter einem Punkt "Grundbuchanträge" zusammengefaßt und welche Anträge gestellt werdeen, wird immer ausdrücklich klar gestellt )



    Herzlichen Glückwunsch an HansD für seine Urkundengestaltung.

    Im Übrigen kann ich nur empfehlen, bei den Notaren darauf zu drängen, einen einheitlichen Urkundenaufbau zu verwenden.

    Wie wäre es mit folgendem Urkundenaufbau:

    I. - Grundbuchbeschrieb
    II. - schuldrechtliche Vereinbarung
    III. - sachenrechtliche Regelungen
    IV. - Grundbuchanträge
    IV. - (Sonstiges: Vollmachten für Notarmitarbeiter, Kostenregelung
    etc., und meinetwegen, soweit erforderlich, Maklerklausel).

    So in etwa waren in der Vergangen grundsätzlich meine Urkunden aufgebaut und jeder Rechtspfleger wusste, worauf er sich konzentrieren musste.

    Ein einheitlicher Urkundenaufbau lässt sich vermutlich nur dann bewerkstelligen, wenn sich die Grundbuchrechtspfleger mit den Notaren an einen Tisch setzen.

    Eine korrekte Antragstellung gehört selbstverständlich dazu. Ich weiß im Regelfall, was ich will (hoffentlich!).

  • Hallo,
    bei mir ist es die Regel, dass die Notare folgendes formulieren:
    "... die in den Urkunden genannten Anträge zu vollziehen."

    Und das find ich gut so.

    Ich kann damit gut leben, solange das Layout der Urkunde lesbar und gut strukturiert ist. Insbesondere sollten bzw. sind Anträge und Bewilligungen in den Urkunden hervorgehoben. Das ist wesentlich wichtiger als eine Auflistung der Anträge im Antragsschreiben.

    Es gibt tatsächlich einzelne Notare die konkrete Anträge aus ihren Urkunden stellen, dabei die Hälfte der Anträge in der Urkunde vergessen und dann auch nicht zur konkreten Antragstellung bevollmächtigt sind.

    Und ich bzw. mein Vorgänger war es irgendwann leid, jedesmal zu schreiben: "Sollen die Anträge auch den § 3, 4 und 5 Ihrer Urkunde auch vollzogen werden. Auf § 16 Abs. 2 GBO wird hingewiesen." Zu 99% kam dann die die oben genannte Formulierung.

    Noch schöner wird es für die Notare, die konkrete Anträge stellen, hierzu auch bevollmächtigt sind, aber wieder die Hälfte vergessen. Dann werden tatsächlich nur diese Anträge vollzogen. In der Regel lesen diese Notare die Eintragungsnachrichten nicht (oder wissen eigentlich nicht was eingetragen werden sollte) und dann wundern sich irgendwann die Beteiligten, warum der Nießbrauch o.ä. nicht eingetragen wurde.

    Das erlebe ich jeden Tag.

    Gruß

    Jens

  • Das ist die Kehrseite der Medaille.

    Wer konkret beantragt und vorher seine Urkunden liest, wird richtig liegen. Und wer allgemein beantragt, wird auch richtig liegen, wenn seine Urkunden vernünftig gegliedert und inhaltlich eindeutig sind. Schwierig wird es immer dann, wenn die (konkrete oder allgemeine) Antragstellung mit dem Inhalt der Urkunden und dem grundbuchrechtlichen Sachstand nicht konform geht.

  • Was den Aufbau der Urkunde anbelangt, kann man sich den Vorschlägen von Joachim nur anschließen. Gleiches gilt für den Vorschlag, Notariat und GBA mögen sich gemeinsam an einen Tisch setzen, um den Aufbau zu erörtern. Anlass dazu gibt in (ferner oder naher) Zukunft die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, sobald es also möglich ist, Anträge und Urkunden in elektronischer Form einzureichen.

  • Ein möchte ich noch hinzufügen (dann ist auch Schluß):

    Auf ein Schreiben (Inhalt: Anträge vergessen) antwortete der Notar im Gespräch: "Ach, für 50 Euro erwarten Sie doch nicht, dass ich mir die Urkunde durchlese."
    Das war sicherlich witzig gemeint, aber für die Beteilgte sind vergessende Dienstbarkeiten manchmal nicht so witzig.

    Und seit dem die hiesigen Notare sich bemühen (und es auch wirklich schaffen), Urkunden aufzusetzen, deren Gestaltung für die Beteilgten übersichtlich und lesbar sind, hat sich die Bearbeitung ihrer Anträge verbessert.

    Nach Meinung, sind hier aber auch die Software-Hersteller gefragt, die entsprechende Vorlagen für die Notariate produzieren.

    Gruß

    Jens

  • Im nördlichsen aller Bundesländer erfassen die Serviceeinheiten die Beteiligten, wählen die Antragsarten aus und bearbeiten auch diese. Damit an dieser Schnittstelle die Arbeit möglichst reibungslos funktioniert, haben die Notare, die mit mir zusammenarbeit a) eine Vollmacht, Anträge getrennt zu stellen und stellen b) die an Anträge auch getrennt. Funktioniert prima.

  • Hallo, ich frage mich woher der Aberglaube kommt, dass Notare ihre Sachen von A bis Z selbst erledigen. Ist mir in mehr als 26 Jahren und bei insgesamt 8 Notaren meiner Amtszeit noch nicht untergekommen. Wenn man Glück hat führen die zwar die Vorgespräche, diktieren dann stichwortartig irgendwas auf´s Band nach dem Motto friß oder stirb, verlesen bzw. beurkunden und dann aus die Maus. Danach wird alles unterschrieben, was man denen vorlegt. Im übrigen möchte ich auch den Notarsoftwarehersteller sehen, der ein vernünftiges Programm auf die Beine stellt. Die Hoffnung habe ich schon lange begraben.

    Im übrigen sind die Rechtspfleger/innen, mit denen wir zu tun haben, durch die Bank große Klasse und auf dem kleinen Dienstweg sehr hilfsbereit. Da habe ich schon manche Hilfestellung und Formulierungsvorschläge bekommen, wenn mein Hirn mal wieder völlig vernebelt war und ich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen habe. Bei uns klappt die Verständigung. Dies wollte ich mal kurz erwähnt haben. Wenn mal eine schriftliche Zwischenverfügung kommt und dass ist selten, habe ich den Bockmist selbst gebastelt. Wer ist schon frei von Fehlern.

    Im übrigen schließe ich mich an, dass hin und wieder Gesprächsrunden zwischen Rechtspflegern/-innen und Notaren ganz angebracht sind.

    Gruß an alle - muss wieder an die Arbeit.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)



  • Nach Meinung, sind hier aber auch die Software-Hersteller gefragt, die entsprechende Vorlagen für die Notariate produzieren.



    Von den Software-Herstellern ist nicht zu erwarten, dass sie ordnungsgemäße Vorlagen für die Notariate produzieren. Dies liegt nicht an den Softwareherstellern sondern an den Notariaten (Notare haben halt ihre eigenen Formulierungswünsche).

    Es besteht allerdings für Notare, wenn sie die Textverarbeitung Winword benutzen, die Möglichkeit, eigene Formulare zu erstellen, die "automatisch" bei der Bausteinzusammenstellung an die Antragstellung mit Berücksichtigen. Wählt der Notar z.B. im schuldrechtlichen Teil den Baustein aus, dass die Veräußerung frei von in Abt. III eingetragenen Belastungen erfolgt, so kann damit programmtechnisch gleich die Abfrage der Angabe der Nummern eingegeben werden. In diesem Fall wird dann automatisch der entsprechende Baustein mit der Angabe der Löschungsbewilligung/des Löschungsantrages eingefügt. Über dieses System habe ich in dem Notariat, wo ich früher tätig war (dort hatte ich die entsprechenden Freiräume) die gesamte Vertragsgestaltung vorgenommen.

    Wie ihr seht, benötigt man keine Softwarehersteller, um vernüftige Kaufverträge zu erstellen. Dies kann man auch selbst, wenn man den Mut hat, sich "in den Tiefen einer Textverarbeitung, die über derartige Möglichkeiten verfügt," einzuarbeiten.

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