Daß ich es anders mache, hab ich bereits mal geschrieben. ( Alle meine Anträge sind in jeder Urkunde unter einem Punkt "Grundbuchanträge" zusammengefaßt und welche Anträge gestellt werdeen, wird immer ausdrücklich klar gestellt )
Herzlichen Glückwunsch an HansD für seine Urkundengestaltung.
Im Übrigen kann ich nur empfehlen, bei den Notaren darauf zu drängen, einen einheitlichen Urkundenaufbau zu verwenden.
Wie wäre es mit folgendem Urkundenaufbau:
I. - Grundbuchbeschrieb
II. - schuldrechtliche Vereinbarung
III. - sachenrechtliche Regelungen
IV. - Grundbuchanträge
IV. - (Sonstiges: Vollmachten für Notarmitarbeiter, Kostenregelung
etc., und meinetwegen, soweit erforderlich, Maklerklausel).
So in etwa waren in der Vergangen grundsätzlich meine Urkunden aufgebaut und jeder Rechtspfleger wusste, worauf er sich konzentrieren musste.
Ein einheitlicher Urkundenaufbau lässt sich vermutlich nur dann bewerkstelligen, wenn sich die Grundbuchrechtspfleger mit den Notaren an einen Tisch setzen.
Eine korrekte Antragstellung gehört selbstverständlich dazu. Ich weiß im Regelfall, was ich will (hoffentlich!).