Nerviger Notarantrag

  • Hallo zusammen,

    ich hab mal eine Frage bzgl. der Antragsformulierung der Notare.

    Ein "Stammnotar" legt immer auf folgende Weise seine Anträge vor:

    Er beantragt einige Sachen genau (z.B. Auflassungsvormerkung oder Vollzug der Auflassung) und dann kommt immer der Zusatz:

    und alle nicht vollzogenen Anträge.

    Damit wälzt er die Verantwortung auf den Rechtspfleger ab.

    Ist diese Antragstellung, also der Zusatz, zulässig?

    Gibt es evtl eine Entscheidung über das Problem?

  • Sei froh, dass zumindest einige von mehreren Anträgen dezidiert im Notarantrag genannt werden. Es ist ok., was er sonst anschliessend noch sagt.
    Es wäre auch iO., wenn der Notar nur vorlegen würde mit"Beantrage gem § 15 GBO den Vollzug der Urkunde". So einen haben wir im Bezirk, und dann noch Urkunden mit mindestens 10 bis 15 Seiten (der hat alles drin).

  • Zitat von rainer19652003

    Bei uns legen auch die Notare vor und beantragen alle noch nicht vollzogenen Anträge. Teilweise muss man sich dann mühsam die enthaltenen Anträge in der Urkunde raussuchen. Ist zwar mühsig, aber gängige Praxis.



    hier leider vielfach auch :mad:

  • Man kann den Notar aber auch ganz schön auflaufen lassen.

    Wenn eine Kaufvertragsurkunde z.B. sowohl Anträge auf Eintragung der AV, der Auflassung und Löschung der AV beinhaltet und der Notar lediglich "nach § 15 GBO" ohne nähere Konkretisierung den Vollzug beantragt, dann kann man die AV eintragen, den Antrag auf Auflassung durch Zwischenverfügung beanstanden (da noch nicht vollzugsreif) und den Antrag auf Löschung der AV zurückweisen (da die Voraussetzungen für ihre Löschung nicht vorliegen).

    Den Notar würde der Schlag treffen.

  • @juris:

    in der Regel hat allerdings der Notar die entsprechenden noch nicht vollzugsreifen Passagen abgedeckt und legt nur eine auszugsweise Urkunde zum Vollzug vor. War zumindest hier auch so. Die meisten Notare beantragen konkrete Eintragungen mit dem Zusatz "und eventuell noch nicht vollzogene Anträge". Einige haben auch nur nach § 15 GBO zum Vollzug vorgelegt. Keine Chance

  • ich verstehe allerdings diese notariate nicht, so eine antragstellung ist für die rpfl. mist und bringt denen selbst eigentlich auch nichts.

    denn wenn ich eine urkunde einreiche, weiss ich doch weshalb ich einreiche, der antrag "auf eintragung von diesemundjenem" kostet einen doch so gut wie keinen extra-aufwand. und spätestens wenn die eintragungsnachricht kommt, muss man doch eh prüfen, was alles vollzogen werden musste - das ist viel einfacher, wenn der eigene antrag detailliert gestellt wurde und nur abgehakt werden muss.

  • mach ich immer, gehört für mich zu korrekter arbeit dazu. ist überdies aber schon aus haftungsgründen unverzichtbar.

    ich gestehe gerne zu, dass in grundbuchsachen auf gerichtsseite wenig fehler gemacht werden; aber es werden halt -wie überall, wo menschen arbeiten- auch welche gemacht.

  • So ist es und ich will hier auch gar nicht die Grundbuchämter gegen die Notariate ausspielen (oder umgekehrt).

    Aber ich habe schon etliche Fälle erlebt, bei welchen Fehler eindeutig anhand der Vollzugsmitteilungen hätten festgestellt werden können. In Amtshaftungsfällen eine beliebte Verteidigungsstrategie des Fiskus im Hinblick auf vorrangige anderweitige Ansprüche des Geschädigten.

  • Zitat von oL

    ich verstehe allerdings diese notariate nicht, so eine antragstellung ist für die rpfl. mist und bringt denen selbst eigentlich auch nichts.

    denn wenn ich eine urkunde einreiche, weiss ich doch weshalb ich einreiche, der antrag "auf eintragung von diesemundjenem" kostet einen doch so gut wie keinen extra-aufwand. und spätestens wenn die eintragungsnachricht kommt, muss man doch eh prüfen, was alles vollzogen werden musste - das ist viel einfacher, wenn der eigene antrag detailliert gestellt wurde und nur abgehakt werden muss.



    Genau deswegen habe ich mich auch schon oft gefragt, warum die Notare nicht im eigenen Interesse konkrete Anträge stellen.

    Bei uns ist es übrigens nach der Einführung von SolumStar etwas besser geworden. Die Grundbuchführer müssen alle Eintragungen vorbereiten (was ich nebenbei bemerkt überhaupt nicht sinnvoll finde, dient aber wohl irgendwie der Aufwertung der GBF-Tätigkeit mit entsprechend besserer Bezahlung). Wir haben daher die ortsansässigen Notare anfangs gebeten, konkrete Anträge zu stellen, das wirkt bei vielen auch nach 3 Jahren noch.

    Life is short... eat dessert first!


  • Hallo,

    wenn schon wieder mal ein "Notar-Hack-Thread" kommt, melde ich mich auch zu Wort.

    Vorab: ich find es auch nicht gut, wenn man dem Rechtspfleger eine 15-Seiten-Urkunde auf den Tisch knallt und den zitierten Antrag stellt.

    Daß ich es anders mache, hab ich bereits mal geschrieben. ( Alle meine Anträge sind in jeder Urkunde unter einem Punkt "Grundbuchanträge" zusammengefaßt und welche Anträge gestellt werdeen, wird immer ausdrücklich klar gestellt )

    ( Aber das nur am Rande, damit jeder weiß, daß ich ein toller Notar bin.... )

    Aber jetzt kommt`s.... wie hab ich das gelernt?

    Weil mir zu Beginn meiner Tätigkeit nette Rechtspflegerkollegen gesagt haben, was die Arbeit für sie leichter macht.

    Das einzusehen, war kein Problem und hatte zugleich den Vorteil, auch für mich selbst einen viel besseren Überblick zu haben. Gleichzeitig konnte ich mit den Tips die verkrusteten Verfahrensweisen meines Vorgängers ablegen.

    Also Leute: Sprecht mal locker die Notare an und sagt ihnen, was Euch nicht gefällt und wie man es allen Beteiligten leichter machen kann. Die allermeisten werden dankbar sein für jeden Tip, denke ich mal.


    Gruß HansD

  • Hallo HansD,

    das sollte kein "Notar-Hack-Thread" werden, da ich mit allen "Stammnotariaten" ein sehr gutes Verhältnis habe. Probleme werden ausschließlich telephonisch gelöst.

    Der genannte Notar ein sehr genauer (und guter), der auch die Vollzugsmitteilungen sehr sehr genau überprüft. Nur diese Antragsstellung ist halt oft ein Ärgernis, da die Urkunden doch oft sehr unübersichtlich (im Sinne von juristisch äusserst ausgefeilt, ihm fällt immer wieder was neues ein) sind.
    Nur darum die Frage.



  • :respekt

  • Dem kann ich nur zustimmen.

    Dass es -wie überall- einige schwarze Schafe gibt, heisst nicht, dass man mit den meisten Notariaten nicht bestens zusammenarbeiten könnte. Deshalb darf auch ich ausdrücklich klarstellen, dass dieser Thread aus meiner Sicht nicht gegen die Notare gerichtet ist, sondern sich mit den an bestimmten Sachverhalten festzumachenden üblichen "Ausreißern" beschäftigt.

  • Doch, nach einigen Haftungsfällen wird die Eintragungsmitteilung wieder öfter zur Kenntnis genommen. Von etlichen Notariaten recht genau, von einigen immer noch recht schlampig, aber das ist mehr nervig und haftungsrechtlich nicht mein Problem. Da gönne ich dem Fiskus sogar mal, eine leichte Verteidigungsstrategie zu haben.

    Die von HansD angesprochene Zusammenfassung brächte in Tat eine höhere Übersichtlichkeit für den Notar mit sich. Es gibt Notariate, die das nicht begreifen wollen... speziell bei Überlassungen kommen die dann mit den beantragten Rangverhältnissen nicht selten ins Schleudern.

    Von einem anderen Grundbuchamt habe ich mal vernommen, dass da folgendes gewesen sein muss:
    "Beantrage ich den Vollzug der Urkunde, insbesondere Punkt x."
    In der Urkunde war außerhalb des Punktes x u. a. eine Abtretung von Briefgrundpfandrechten in Millionenhöhe.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die Praxis der "auf den Tisch geknallten" Urkunden "Mit der Bitte um Vollzug" kenne ich hauptsächlich von Notariaten aus dem Süddeutschen. Ich habe dann immer drei Kreuze geschlagen, dass solche Anträge in meiner Gegend selten sind. Da auch bei uns die SOLUM-Eintragungen durch die Service -Kräfte vorbereitet werden, brauchen soclhe Pauschalanträge schon mal per se länger, bis sie bearbeitet werden können.
    Offen gestanden: ich würde niemals einen Notar, der einen Fehler gemacht hat, ins offene Messer rennen lassen, aber bei solchen Anträge habe ich gradezu darauf gelauert, dass mal ein Antrag "zuviel" in der Urkunde ist.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Zitat von HansD

    Also Leute: Sprecht mal locker die Notare an und sagt ihnen, was Euch nicht gefällt und wie man es allen Beteiligten leichter machen kann.



    HansD hat vom grundsatz her völlig recht, nur ist das ausserhalb ländlich-überschaubarer tätigkeitskreise kaum machbar. ich habe kaufverträge über das ganze bundesgebiet verstreut in der abwicklung, da kann man nicht alles mit jedem persönlich dauerhaft klären, weil man ggf. nur 1x alle paar jahre mit einem einzelnen gericht zu tun hat, was wiederum mit einer vielzahl von personen besetzt ist, die zudem fluktuieren.

    was ich mich frage: warum findet keine kommunikation über diese dinge z.b. zwischen bundesnotarkammer und rpfl.-bund statt? dann könnten entsprechende empfehlungen flächendeckend herausgegeben werden. das würde vieles für alle erleichtern.

  • das letzte Posting ist das treffendste.. wir hatten 2004 so einen Tag der offenen Tür für Azubis in unserem AG, naja ok war nicht der Hit, aber ein bißchen wurde uns gezeigt, wie es da so abläuft und wie die da so arbeiten.. da wurde gefragt, was man denn in Zukunft so machen könnte, um AG und Anwalt/Notar näher zu bringen, so eine Art Austausch, is aber nix draus geworden... Tja fänd ich auch ganz gut

    zum Thema "Allgemeiner Vollzug" Tja, ich schreibe das auch so (zu obigen Grundakten überreiche ich anliegend I. Ausf... und schließe mich gemäß § 15 GBO den EIntragungsanträgen an und sehe entsprechender Erledigung entgegen") allerdings wenn ich nur bestimmte Sachen, wie z.B.- nur die Auflassungsvormerkung haben will, dann schreibe ich das auch ("undschließe mich dem Antrag auf EIntragung der Auflassungsormerkung an") und verlasse mich nicht auf die Findigkeit des Rechtspflegers.. also das finde ich nun zu leichtsinnig.

    Tja, warum man das nicht genau schreibt, ich weiß es nicht, vielleicht weil man Angst hat etwas zu vergessen und dem Rechtspfleger die Suche überlassen will.. Hm *kopfkratz* das was HansD vorgeschlagen hat, werde ich vielleicht meinem CHef mal vorschlagen

    abschließend kann man wohl sagen, das man von Natur ein Kümmelspalter sein muss um der perfekte Notar zu sein, bloß das mit so einem Menschen in der Regel keiner zusammenarbeiten kann ;) (vielleicht sollte man das Notariat spezialiseren: der eine macht nur HR, der andere nur Grundbuch, der dritte nur Erbrecht... usw..?!)

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