Meine weiter wie # 15, dass der TH und das Gericht da eigentlich raus sind.
Aufgeschoben im Sinne der späteren BGH-Entscheidung wurde mangels Kenntnis nicht und RSB also rechtskräftig erteilt.
Wegen der Widerrufsmöglichkeit ggf. auch anders zu beurteilen, aber bei 200 Monatsraten ?
Hätte im weiteren wohl auch Probleme, eine weitere Vergütung des TH festzusetzen.