Wiedereinführung des Fiskusvorrechts als Sanierungsmittel des Bundeshaushalts

  • na wenn schon Fiskalvorrechte, dann richtig !
    Das Finanzamt erlässt künftig das Generalexekutionsedikt. Sämtlich freies Vermögen wird bis zur Befriedigung der Steuerforderungen verwertet. Gespart werden hierbei Gerichtskosten und Verwaltervergütung !. Bleibt was übrig, gibt es so etwas wie die Möglichkeit eines Anschlussverfahrens für sonstige Gläubiger.
    cum grano salis.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Habe ich schon gesehen, die Einigung lautete: Ich gebe Dir als Gesellschafter mein ganzes Vermögen und Du läßt mich in Ruhe. Nein ich habe den Ironie-Button nicht vergessen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • na wenn schon Fiskalvorrechte, dann richtig !
    Das Finanzamt erlässt künftig das Generalexekutionsedikt. Sämtlich freies Vermögen wird bis zur Befriedigung der Steuerforderungen verwertet. Gespart werden hierbei Gerichtskosten und Verwaltervergütung !. Bleibt was übrig, gibt es so etwas wie die Möglichkeit eines Anschlussverfahrens für sonstige Gläubiger.
    cum grano salis.....




    genau, dass Vermögen fällt an die Krone. Ahhh, Mist, wir haben ja keine Lisbeth. Aber vielleicht können wir das ja am 30. Juni gradebiegen...:wechlach::wechlach::wechlach:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Mir flattert hier grade eine anonymisierte Liste ins Haus, in der 20 Verfahren ausgewertet wurden. Berechnet sind dann die Beträge, die nach der derzeitigen Gläubigergleichberechtigung an den Fiskus fließen und in Gegenüberstellung der Betrag, der sich bei Vorrecht der Finanzämter ergäbe. Nun ja, der zweite Betrag ist mal schlapp das Fünffache. Lohnen würde es sich schon für die Republik. Aber die Argumente des VID sind natürlich nicht von der Hand zu weisen, vor allem, wenn die Unternehmenssanierung mehr Bedeutung kriegen soll (künftig... irgendwann.... in ferner Zukunft).

  • Inkasso deluxe.....



    Das ist wohl wahr: :(
    Wir haben hier auch grad mal vier Verfahren genauer angesehen und in den meisten Fällen fließt die gesamte nach Kosten verbleibende Masse ans Finanzamt. Da bleibt rein gar nichts übrig für andere Gläubiger.

  • Das Argument habe ich aber nicht verstanden, warum ist das Vorrecht der Finanzverwaltung der Sanierung von Unternehmen schädlich :gruebel:. Werden da nicht vom VID gebetsmühlenartig die immer gleichen Argumente gebraucht.

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  • Ich könnte mir vorstellen, dass Banken nicht mehr ganz so viel Interesse an Sanierungen haben würden und weitere Kredite bereitstellen, wenn sie nicht am Ende auch etwas vom Kuchen abkriegen für den Fall des dennoch eintretenden Fehlschlags, sondern Vater Staat erstmal die Hand aufhält.

  • Die Banken bekommen doch aus den Sicherheiten, aber okay. Der VID wird schon wissen, was er macht.

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  • Naja, der VID nudelt halt eines der gerade angesagten Argumente durch. Wird doch immer gemacht um Eindruck zu schinden - egal ob was dran ist.
    "Gefährdet Arbeitsplätze, würgt den Aufschwung ab, sorgt für soziale Schieflage" wäre auch nicht schlecht. Oder warum nicht gleich "Gefährdet die Zukunft unserer Kinder, stört das ökologische Gleichgewicht, gefährdet den Weltfrieden?"
    Nachdem der Fiskus meist mit hohen Forderungen im Boot ist, kann man sich das Insolvenzverfahren dann aber gleich sparen. Oder man ändert § 1 InsO in irgendetwas wie "dient der Sanierung der Staatsfinanzen".
    Ich glaube aber, das wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Falls hier eine Änderung kommt, wird der BGH sicher mal wieder das Gesetz ignorieren - schon allein um nicht an Wichtigkeit einzubüßen. Brenzlig wird es erst, wenn dann die Finanzgerichte zuständig sind.
    Für das Insolvenzgericht wird es praktisch. Ich prüfe dann keine Schlussrechnung mehr, sondern lass es das Finanzamt machen. Ist ja schließlich deren Geld...:D

  • Das Argument habe ich aber nicht verstanden, warum ist das Vorrecht der Finanzverwaltung der Sanierung von Unternehmen schädlich :gruebel:. Werden da nicht vom VID gebetsmühlenartig die immer gleichen Argumente gebraucht.




    Wenn ich als Gläubiger (FA) weiß, dass ich den Rahm abschöpfen kann, werde ich schon darauf achten, dass die Quotenaussicht bei Liquidierung nicht zu gering angesetzt werde.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ein Argument, dass die Einführung des Fiskusvorrechts bzgl. Sanierungen ein Vorteil sein könnte:

    Es mag von FA zu FA unterschiedlich sein, aber ich habe die FÄmter in den Verfahren bislang so erlebt, dass sie eine Sanierung als solche hoch einschätzen und auch den zukünftigen Nutzen (künftige Steuereinnahmen) sehen. Noch mehr als die übrigen Gläubiger, vor allem die Banken. Und auch noch bereit sind Abstriche zu machen, wenn andere öffentl. Gläubiger was kriegen oder eben weniger zahlen müssen, bspw. hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslosengeld bei der Liquidation. Anders nur, wenn der Schuldner ein lange bekannter Steuerschlumpi ist. Wenn es dann auch noch dazu führt, dass die Finanzbehörden eine "Abteilung Inso" bilden, die sich überregional mit großer Kompetenz den Insolvenzverfahren widmet, könnte dies Sanierungen sogar erheblich befördern. Die andere Seite der Medaille wäre sicherlich, dass die Gläubigerautonomie einen starken staatlichen Einfluss bekäme.

  • Solche FÄmter habe ich selbst zur "guten alten KO-Zeit" nicht erlebt. Nicht einem Vergleichsvorschlag wurde zugestimmt und an den Gläubigerversammlungen durften die Sachbearbeiter der Vollstreckungsabteilungen zuletzt nicht mehr teilnehmen - Personal- und Kosteneinsparung.
    Es ist doch zum Lachen: Da streitet man über 15 Jahre um die Einführung der InsO, ignoriert die Warnungen der Praktiker, bastelt dann unentwegt am Gesetz und dann wird praktisch das Rad zurückgedreht.

  • Eine der schwerwiegendsten Folgen dieses Vorhabens dürfte sein, dass man die Zustimmung der Finanzverwaltung zu einem Insolvenzplan im Abstimmungstermin nur noch dann ersetzen kann, wenn deren "Vollbefriedigung" sichergestellt ist. In allen anderen Fällen dürfte es schwer fallen aufzuzeigen, dass die Planabwicklung für die beteiligten Gläubiger günstiger ist als die Regelabwicklung. Es ist immer wieder interessant und erstaunlich, wie wenig Beachtung die Regelungssystematik von Gesetzen findet, wenn die politische Klasse kurzfristige "Erfolge" für sich verbuchen möchte. Die "Watsch´n-Entscheidung" des BGH zur Anfechtung von Zahlungen an Sozialversicherungsträger war schienbar noch nicht deutlich genug. Zieht man dann noch die durchschnittlichen Befriedigungsquoten in Insolvenzverfahren in Betracht, sollte jedermann klar werden, dass wieder einmal viel heiße Luft diskutiert und ohne jede Not Sanierungsinstrumente ausgehebelt werden, die sich nach etwas mehr als 10 Jahren gerade etablieren.

  • um eine Vollbefriedigung des FA wird es nicht gehen, nur um einen EUR mehr, als man im Abwicklungsverfahren bekommen würde.

    Problematisch ist es natürlich, weil die Höhe der zur Verteilung vorhandenen Masse nur geschätzt werden kann und zudem die Vergütung des IV wegen der Erstellung und Prüfung des Planes höher ausfallen dürften.

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  • Ein Vorrecht des Fiskus würde doch bedeuten, dass zunächst alle Mittel an den Bevorrechtigten fließen müssen, bevor die Gläubiger der dann einzuführenden Rangklasse 2 auch nur einen Cent erhalten. Konsequenz für Schuldenbereinigung. Pre-Packaged und sonstige Pläne also


    1. Verfahrenskosten und sonstige Masseschulden bezahlen,
    2. gesamter Rest der Masse PLUS 1 Euro an das FA,
    3. die Zustimmung der übrigen Gläubiger kann immer ersetzt werden, weil sie ja sowieso nichts bekommen und ein Plan, der aus Drittmitteln auch nur "einen Euro" vorsieht, führt immer zu einer Besserstellung????


    Dann würde die Überlegung des Gesetzgebers ja auf einer unglaublichen Weitsicht beruhen und eine "echte Granate" sein.

    Wie heißt es doch irgendwo: "Die Botschaft hör´ich wohl, allein mir fehlt der Glaube" :)

  • # 34 war ja schon gepostet (trifft haargenau meine Ansicht).
    Wenn dann noch solche Sentenzen auftauchen, man wolle die öffentliche Hand mit den übrigen Gläubigern gleichstellen, bekomm ich schon eine gewisse Besorgnis von wem wir da regiert werden.

    Der VID heult da auch nicht rum, liquidieren ist einfacher als sanieren. Erhebliche Auswirkungen dürften schon auf die außerinsolvenzlilche Sanierung gegeben sein. Bei einem gedachten Insolvenzszenario kann sich das FA erstmal beruhigt zurücklehnen.
    Für Insolvenzpläne sehe ich schwarz. Das (ich denke scherzhaft dargestellte Szenario in #37) Gläubiger in den dann nicht mehr bevorrrechtigen Gruppen dann nicht mehr einer Planlösung zustimmen müssten, wenn sie ohnedies nichts bekämen, kriegt der Gesetzgeber wg. Art. 14 GG nicht hin. Die Implementierung eines Fiskalvorrechtes in das Planverfahren gliche der Quadratur des Kreises.
    Das aber wirlich allerschlimmste an einem Fiskalvorrecht ist folgendes:

    ein laufendes Unternehmen ist i.d.R. wegen seiner zu geringen Eigenkapitalquote auf Kredite angewiesen. Diese gehen mit der Gewährung von entsprechenden Sicherheiten einher. Dies hat der InsO- Gesetzgeber gesehen und daher die Kostenbeiträge der Sicherungsgläubiger eingeführt. Die Lieferanten könnten zwar noch mit Eigentumsvorbehalten (in allen Varianten) arbeiten, sonstige Gläubiger "hängen" was Sicherheiten betrifft.
    Dei Lieferanten sehen - wie wir alle wissen - auch nicht immer gut aus im Insolvenzfalle.
    Allein die zunächst psychologisch eintretende Wirkung eines Fiskalvorrechts ist verheerend. Lieferanten sind darauf angewiesen, zu verkaufen, andererseits werden sie zunehmend vorsichtiger werden. Andere Gläubiger werden zunehmend auf Sicherheiten drängen, die ein Unternehmen nicht mehr in der Lage zu stellen ist.
    Aus der psychologischen Wirkung wird eine wirstchaftlich greifbare Realität. Das Unternehmen wird mehr Zeit darauf verwenden, seine Gläubigerbeziehungen "zu pflegen" als dem Unternehmenszweck nachzugehen. Da - mit Ausnahme der Finanzämter, die sich ja Zeit lassen können, wegen der Vorrechte - alle die Zügel enger ziehen werden, wird dies Massenpleiten im Bereich der kleinen bis mittleren Unternehmen nach sich ziehen.
    Die Politik wird sich dann auf die Konzerne richten (da sind ja gleich 25000 Arbeitsplätze gefährdet) wird aber eine vielfaches davon an gefährdeten Arbeitsplätzen im Mittelstand nicht sehen. Die Rechnung wird dann bei der Agentur für Arbeitslosigkeit aufgemacht...

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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    :daumenrau



  • Wenn es kommt wie es kommen soll, dann ist der Bundeshaushalt Ende 2011 saniert.




    Ich bin grad völlig überwältigt! Und ich darf höchstpersönlich meinen Beitrag dazu leisten! Wahnsinn! Da bin ich doch sowas von dabei: drei Überweisungen pro Verfahren (Amtsgericht, Insolvenzverwalter, Finanzamt) und feddich. Wow! Sind die ganzen Schulden erst ab 1999 aufgelaufen? Das wäre in der Tat höchst fatal! Gut, dass es endlich jemand herausgefunden hat. :D

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