Der Schuldner verkauft sein Inventar, bald darauf wird Insoantrag gestellt. Kaufvertrag an seinen Vater (der das Gewerbe weiterführt) und Zahlungsnachweise legt er trotz wiederkehrender Aufforderungen nicht vor. Jetzt erledigt er dies, und siehe da: Zahlung des Restkaufpreises erfolgte nach IE.
Nun ist es nicht klar, ob § 82 InsO zutrifft, ggf. kann man hier aber dem Vater eine Kenntnis als nahestehende Person unterstellen. Angenommen aber, der Weg funktioniert nicht: Gibt es irgendeine Handhabe gegen oder auch Konsequenz für den Schuldner? Es wäre ja schon sinnvoll, wenn das Geld auch zur Masse gelangt und der Schuldner nicht auch noch ungeschoren die lange Nase zeigen kann.
Ich habe die Forums-Suche schon erfolglos durchforstet (was dafür spricht, dass die meisten Schuldner das entweder geschickter mache oder ehrlich sind :strecker) und nicht so recht weiter. Evtl. § 290 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 97 Abs. 1,2 InsO?