Werden jetzt zwar etwas viel - würde mich aber dennoch ebenfalls über eine Mail freuen
[Kaufhaus] GmbH
-
-
Darf ich auch noch... bitte
-
An mich bitte auch noch.....:)
-
-
You've got mail
-
Schließe mich the bishop an und würde mich auch über ne Mail freuen.
Ich würde mich auch über eine Mail freuen.
Danke im Voraus. -
bitte, bitte, auch eine Mail ...
-
Ich mag ja gar nicht auch danach fragen...
vielleicht doch mal hier einstellen ohne Klarnamen der Firma? -
Schwierig, da sowohl der Klarname der Firma als auch der Klarname des Abtretungsempfängers aller notleidenden Forderungen des sich nunmehr in Insolvenz [AG Essen] befindlichen Kaufhauses wohl evidenter Bestandteil einer etwaigen Auflage sind.
Ohne Klarnamensnennung lautet meine Auflage :
Wie aus einem Parallelvorgang amtsbekannt, teilte der Insolvenzverwalter der X GmbH, Herr Y, mit Schreiben vom 07.07.10 dem Amtsgericht ABC gegenüber mit, dass die X GmbH mit Kaufvertrag vom 20.02.09 sämtliche notleidende Forderungen aus ihrem Endkundengeschäft an die Z AG verkauft und abgetreten hat. Somit ist neuer Forderungsinhaber die Z AG. Der Titel ist auf diese umschreiben zu lassen.
Inkassovollmacht kann daher auch nur von der Z AG erteilt werden. Die von Ihnen vorgelegte Vollmacht wurde von der X GmbH in Insolvenz ausgestellt. Eine Legitimation, für den Rechtsinhaber Anträge stellen zu können, ist somit nicht nachgewiesen. Sie werden daher um Behebung der Mängel binnen 4 Wochen oder um Antragsrücknahme gebeten. -
Aus einer an mich gerichteten Mail eines Gerichtsvollziehers:
Zitat
[...]
Hallo,ich ... habe auch mit dem Problem [Kaufhaus] zu tun.
Ein Vollstreckungsauftrag wurde abgelehnt. Hierauf wurde mir die
Freigabeerklärung des Inso-Verwalters vorgelegt. Gleichzeitig bot man mir
ein Telefonat mit dem Prokuristen der Inkassogesellschaft an. Dies ergab,
dass ca. 500.000 Forderungen vom Inso-Verwalter verkauft worden sind.
Ich bestand auf Titelumschreibung. Es wurde Erinnerung gem. § 766 ZPO eingelegt.
Begründung: Freigabe des Inso-Verwalters. In meiner Stellungnahme habe ich auf
die verkauften Forderungen hingewiesen.
Ergebnis: Inkassobüro hat die Erinnerung nach eingehendem Aktenstudium zurückgenommen.
Also hat es einen Forderungsverkauf gegeben. Folge wäre die Titelumschreibung.Übrigens: Nach Aussage des Prokuristen hat eine Inkassoholding die Forderungen gekauft.
Diese werden nun auf die "Töchter" verteilt. [...] -
Mir hat der Inso-Verwalter mitgeteilt, dass die "Kaufhaus" GmbH die Forderungen verkauft hat und er lediglich keinen Anfechtungstatbestand mehr gefunden hat, um die Forderungen wieder zur Masse zu ziehen. Das Ergebnis ist aber das gleiche.
-
Noch eine kleine Anmerkung zu diesem Thema:
Mir liegen heute zwei Anträge auf Erlass eines Pfüb für die besagte Kaufhaus AG vor.
In der einen Sache mit einer Inkasso-Vollmacht für die S...-Inkasso GmbH, in der anderen für die P... S... GmbH.
Der Text der Vollmacht ist jeweils - bis auf die Fa. der Bevollmächtigten - genau identisch. "...mit der Einziehung ihrer offenen, titulierten Forderungen, resultierend aus Warenlieferungen des V... an die jeweiligen Forderungsschuldner."
Das bestätigt mich nur in meiner Meinung, dass die Vollmacht im Hinblick auf die durchzusetzenden Forderungen nicht genau genug spezifiziert ist.
WErde mal bei den beiden beteiligten Antragstellern nachhorchen. -
Könnte ich bitte die Auflage auch noch als Mail haben???
-
Ich habe nach meiner Beanstandung von der B-Inkasso folgende Schriftstücke erhalten:
1. Schreiben einer RAin, dass sich die titulierten Forderungen im insolvenzfreien Vermögen befinden und deshalb die Umschreibung auf den Insolvenzverwalter nicht erfolgen kann sondern vielmehr die von der Q-GmbH erteilte Vollmacht an das Inkasso-Unternehmen weiter gilt und diese vollstrecken dürfen
2. Inkasso-Vollmacht wie von Babs beschrieben (datiert vom 23.04.2010, beglaubigte Unterschrift von S)
3. Bestätigung des Inso-Verwalters, dass "sich die von der Inkassovollmacht betroffenen Forderungen im freien Vermögen der GmbH befinden und die Forderungszuständigkeit deshalb bei der Geschäftsführung der Q-GmbH befindet."
4. Gesellschafterbeschluss der P-GmbH als alleinige Gesellschafterin der Q-GmbH, dass o.g. S zum neuen GF bestellt wird.
Eure Meinungen??? -
und hab noch eine Frage:
Weiß man denn, dass der Insoverwalter gar keine Forderungen freigegeben hat? Weil woher kommen dann die Schreiben die verschiedene Inkasso Unternehmen beilegen?
Bei mir gibt es die Fälle mit der Freigabe, wo ich bemängeln würde, dass die Freigabe der GmbH nicht zugegangen ist und gegebenenfalls die Forderung nicht genau genug bezeichnet ist und die Fälle ohne jegliche Freigabe nur mit HR Auszug (der aber auch manchmal fehlt).
Kann ich dann bei all diesen Forderungen davon ausgehen, dass die abgetreten wurden? -
Mir wurde mittlerweile genau wie Lexy durch das Insolvenzbüro mitgeteilt, dass Forderungen in 6-stelliger Anzahl verkauft und abgetreten wurden. Anfechtungsansprüche seien nicht gegeben, die Forderungen seien daher aus dem Vermögen der GmbH ausgeschieden.
Ich verfüge seitdem nur noch, dass mir die Abtretung bekannt und der Titel auf den neuen Forderungsinhaber umzuschreiben sei, da die Kaufhaus AG somit nicht mehr Inahberin der Forderungen ist. Des Weiteren bitte ich um Vorlage einer Inkassovollmacht des jetzigen Rechtsinhabers. -
Nach Monierung (wenn keine HR-Auszüge, bzw. das Zettelchen vom IV dabei war) schreiben die S-Anwälte ja immer so schön rein: "zu Gunsten des rechtlichen Inhabers (Kaufhaus) GmbH titulierte Forderung... gehört vielmehr zum insolvenzfreien Vermögen der (Kaufhaus) GmbH"
Ist das Prozeßbetrug?? Oder ähnliches?
Schließlich wird hier entgegen der tatsächlichen Rechtslage dem Gericht vorgespiegelt, dass es nimmermals irgendeine Verfügung gegeben hat, die die Rechtsinhaberschaft der GmbH anzweifeln lässt.
Bitte das Klarnamenverbot beachten
li_li (Mod) -
Die bloße Täuschung des Gerichts ist kein Prozeßbetrug, sondern es müßten auch alle anderen Voraussetzungen des § 263 StGB vorliegen. Das wird hier nicht der Fall zu sein, da etwaige Zahlungen sicherlich der Forderungskäuferin zufließen werden. Der Hintergrund für die Darstellung mit der Freigabe-Version wird ja einzig und allein derjenige gewesen sein, den Geld- und Zeitaufwand für die Titelumschreibungen zu sparen.
-
Grenzwertig finde ich es trotzdem.
-
Hat schon jemand Anträge zurückgewiesen?
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!