Testament 4.8.1980:
Meine leibliche Tochter T erhält keinen Erbteil. Diesen Erbteil erhalten meine Frau F sowie ihre beiden Kinder.
= Enterbung der T und Verfügung nur über den gesetzlichen Erbteil der T (1/6), für den Rest gesetzliche Erbfolge: F 10/18 (1/2 + 1/18) sowie K1 und K2 je 4/18 (1/6 + 1/18).
Testament 5.7.2009:
Die Kinder T, K1 und K2 erben zu gleichen Teilen.
= kompletter Widerruf des alten Testaments und Verfügung über den gesamten Nachlass (dann T, K1 und K2 zu je 1/3) oder nur Widerruf der Enterbung der T und somit gesetzliche Erbfolge?
F(!) lieferte beide Testamente ab und gab an, dass ihr Mann im zweiten nur Regelungen zu den Kindern treffen wollte. Sie erbe auf jeden Fall.
Widerruf durch späteres Testament
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arthur&richard -
24. August 2010 um 09:33
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Wenn mehr in den Testamenten nicht gesagt ist, erhalten die Kinder T, K1 und K2 die Erbschaft zu je 1/3 - und F hat nur den Pflichtteil.
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Ebenso.
Im übrigen entnehme ich dem Sachverhalt, dass die Kinder der Frau nicht auch Kinder des Mannes sind. Dann ginge es aber um einen hälftigen Erbteil von T und nicht um 1/6. Aufgrund des zweiten Testaments spielt das aber keine Rolle mehr.
F hat einen Pflichtteil von 1/8 + Zugewinnausgleich und T hat einen Pflichtteil von 3/8 (jeweils nach § 1371 Abs.2 HS.2 BGB). T hat mithin einen Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB von 1/24 (Differenz von 1/3 und 3/8). -
Ja, danke.
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@ Cromwell:
Ja, da war ich wohl etwas hastig beim Erstellen des Beitrags (bei den Kindern) -
@ Cromwell:
Korrekt.
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