Widerruf durch späteres Testament

  • Testament 4.8.1980:
    Meine leibliche Tochter T erhält keinen Erbteil. Diesen Erbteil erhalten meine Frau F sowie ihre beiden Kinder.

    = Enterbung der T und Verfügung nur über den gesetzlichen Erbteil der T (1/6), für den Rest gesetzliche Erbfolge: F 10/18 (1/2 + 1/18) sowie K1 und K2 je 4/18 (1/6 + 1/18).

    Testament 5.7.2009:
    Die Kinder T, K1 und K2 erben zu gleichen Teilen.

    = kompletter Widerruf des alten Testaments und Verfügung über den gesamten Nachlass (dann T, K1 und K2 zu je 1/3) oder nur Widerruf der Enterbung der T und somit gesetzliche Erbfolge?

    F(!) lieferte beide Testamente ab und gab an, dass ihr Mann im zweiten nur Regelungen zu den Kindern treffen wollte. Sie erbe auf jeden Fall.

    :gruebel:

  • Ebenso.

    Im übrigen entnehme ich dem Sachverhalt, dass die Kinder der Frau nicht auch Kinder des Mannes sind. Dann ginge es aber um einen hälftigen Erbteil von T und nicht um 1/6. Aufgrund des zweiten Testaments spielt das aber keine Rolle mehr.

    F hat einen Pflichtteil von 1/8 + Zugewinnausgleich und T hat einen Pflichtteil von 3/8 (jeweils nach § 1371 Abs.2 HS.2 BGB). T hat mithin einen Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB von 1/24 (Differenz von 1/3 und 3/8).

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