Hallo an alle,
wollte mal fragen wie die chancen stehen, wenn man statt der vorgeschriebenen 7 nur 5 Klausuren im ersten block bestanden hat. hat jemand erfahrung wie die OLGs da reagieren (ob man wiederholen darf?)'
danke
Hallo an alle,
wollte mal fragen wie die chancen stehen, wenn man statt der vorgeschriebenen 7 nur 5 Klausuren im ersten block bestanden hat. hat jemand erfahrung wie die OLGs da reagieren (ob man wiederholen darf?)'
danke
Hängt wahrscheinlich (auch) von dem Bundesland ab, in dem Du studieren willst . . . in Bayern brauchte man in den 90er Jahren einen bestimmten Schnitt, der wie in der Schule aus allen Noten berechnet wurde, und nicht schlechter als (ich glaube) 4,5 sein durfte (bei Noten von 1 - 6)
Ich glaub, Mupfelchen studiert schon....
@ Mupfelchen:
Schau doch mal in Deine Prüfungsordnung, da müssten alle möglichen Situationen drin stehen.
da steht drin bei nicht ausreichend entlassen. dürfte ja mit 5 statt 7 bestanden nicht mehr ausreichend sein. also bestehen keine großartigen erfahrugnswerte?
wollte wissen ob man noch chance auf kulanz hat
Ich hab leider keine direkten Erfahrungen, aber könnte mir vorstellen, dass es am jeweiligen Einstellungsgericht liegt. Solange die sich nicht melden, würd ich die Füße still halten und keinen unnötigen Wind machen...
Vielleicht können andere mehr zu diesem Thema beitragen
In NRW haben wir ganz aktuell die Erfahrung gemacht, dass du entlassen wirst, da du die Voraussetzungen der Studienordnung nicht erfüllst . Ob es im Einzelfall Ausnahmen gibt, weiß ich allerdings auch nicht. Sofern es sich jedoch nicht um Härtefälle handelt oder gesundheitliche Gründe vorliegen, kann ich mir keinerlei Ausnahmetatbestände vorstellen.
Ich glaube, da hilft nur abwarten. Ich kann mich leider nicht mehr genau erinnern, wie das damals in Berlin war. Ich meine, da musste man eine bestimmte Anzahl von Klausuren bestehen und die mussten auch noch einen gewissen Notendurchschnitt haben .
Aber wie meine Vorposter...das ist von Land zu Land unterschiedlich. Wann erfährst denn die Ergebnisse?
Also wenn ich mich recht erinnere, ist es in Hessen/Thüringen so, dass man von den 12 Klausuren im 1. Theorieabschnitt 4 Klausuren über 5 Pkt. und einen Gesamtschnit von ebenfalls 5 pkt. haben muss
In Niedersachsen muss man in drei Zwischenprüfungsklausuren, der Hausarbeit und ich glaube dem Kolloquium insgesamt 20 Punkte erreichen. Sonst muss man wiederholen.
Also wenn ich mich recht erinnere, ist es in Hessen/Thüringen so, dass man von den 12 Klausuren im 1. Theorieabschnitt 4 Klausuren über 5 Pkt. und einen Gesamtschnit von ebenfalls 5 pkt. haben muss
Ich weiß es jetzt zwar auch nicht mit Sicherheit, aber könnte es evtl. sogar schon mal so gewesen sein, dass Leute, die einen Schnitt knapp unter 5 Punkten hatten, auch wiederholen durften??? Bilde mir ein, mal sowas gehört zu haben...
Also wenn ich mich recht erinnere, ist es in Hessen/Thüringen so, dass man von den 12 Klausuren im 1. Theorieabschnitt 4 Klausuren über 5 Pkt. und einen Gesamtschnit von ebenfalls 5 pkt. haben muss
Ich weiß es jetzt zwar auch nicht mit Sicherheit, aber könnte es evtl. sogar schon mal so gewesen sein, dass Leute, die einen Schnitt knapp unter 5 Punkten hatten, auch wiederholen durften??? Bilde mir ein, mal sowas gehört zu haben...
Ich sag ja mindestens ein Schnitt von 5 Punkten. Allerdings gab es auch schon Härtefälle die mit knapp unter 5 Pkt. weiterkamen.....
Also wenn ich mich recht erinnere, ist es in Hessen/Thüringen so, dass man von den 12 Klausuren im 1. Theorieabschnitt 4 Klausuren über 5 Pkt. und einen Gesamtschnit von ebenfalls 5 pkt. haben muss
Ich weiß es jetzt zwar auch nicht mit Sicherheit, aber könnte es evtl. sogar schon mal so gewesen sein, dass Leute, die einen Schnitt knapp unter 5 Punkten hatten, auch wiederholen durften??? Bilde mir ein, mal sowas gehört zu haben...
In NRW ist eine Wiederholung im Studium I ausgeschlossen
In NRW wurden manche trotz zu schlechtem Schnitt weiter gelassen...hängt aber vom OLG ab!
In NRW ist eine Wiederholung im Studium I ausgeschlossen
NÖÖPPP!!!!
Falsch...Das OLG muss dich ja erstmal rausschmeißen.Es kann aber auch davon absehen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Also wenn ich mich recht erinnere, ist es in Hessen/Thüringen so, dass man von den 12 Klausuren im 1. Theorieabschnitt 4 Klausuren über 5 Pkt. und einen Gesamtschnit von ebenfalls 5 pkt. haben muss
13!!!!!!!!!!!!!!
In NRW ist eine Wiederholung im Studium I ausgeschlossenNÖÖPPP!!!!
Falsch...Das OLG muss dich ja erstmal rausschmeißen.Es kann aber auch davon absehen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Sagte ich bereits einen Beitrag davor schon. Dennoch darfst du Studium I nicht wiederholen. Entweder du bist durch oder eben nicht.
Bei uns waren schon ein paar, die den 5 Punkte-Durchschnitt nicht geschafft haben. Die waren dann beim Gespräch bei unserem FH-Leiter. Das OLG bekommt die Zeugnisse für die Dienstakte... ja nach BL wurden (wohl) noch ein paar Gespräche (und mehr) geführt oder auch nicht.
Vielleicht magst mir ja per pn sagen, überwelches BBL du eingestellt bist, vllt kann ich Dir dann mehr sagen
In NRW ist eine Wiederholung im Studium I ausgeschlossenNÖÖPPP!!!!
Falsch...Das OLG muss dich ja erstmal rausschmeißen.Es kann aber auch davon absehen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Sagte ich bereits einen Beitrag davor schon. Dennoch darfst du Studium I nicht wiederholen. Entweder du bist durch oder eben nicht.
Wenn man krankheitsbedingt eine gewisse Anzahl von Klausuren nicht mitschreiben konnte, kann man sehr wohl wiederholen. In eurem Jahrgang gab es so jemanden und in dem davor ebenfalls.
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