Falls die Überschrift irritiert, ich wusste es nicht besser abzukürzen, sorry.
Wir haben bei einem Schuldner (verheiratet, 3 Kinder) das Gehalt gepfändet und auch die Nicht-Berücksichtigung der Ehefrau nach § 850 c IV ZPO beantragt und bekommen.
DS teilt mit, das bereits Vorpfändungen vorliegen und derzeit 10,88 € abgeführt werden. Laut Tabelle werden damit 4 unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt.
Stimmt meine Rechnung jetzt, wenn ich sage, das nur 3 Personen zu berücksichtigen sind,
pfändbar sind dann 78,29 €
abzgl. Bedienung der Vorpfändung von - 10,88 €
verbleiben uns 67,41 €?
Oder denke ich da jetzt zu einfach?
Ich habe noch von einem Seminar im Hinterkopf, dass auch noch eine andere Rechnung erfolgen kann, wonach dem Schuldner noch weniger verbleibt. Leider finde ich meine Unterlage dazu nicht mehr und es dämmert diesbezüglich in meinem Hirn.