Mal eine kurze Frage: Es gab doch vor Jahren einmal einen pauschalen Mehrbedarf für über 65jährige bzw. erwerbsunfähige nach § 30 SGB XII. Wird der bei Ermittlung des einzusetzenden Einkommens nicht (mehr) berücksichtigt? Aus dem oben eingestellten excel-Berechnung ist nichts ersichtlich.
Komme mit PKH-Vorschriften nur äußerst selten in Kontakt. Deshalb diese Frage
Mehrbedarf wegen Alter oder Erwerbsunfähigkeit?
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Ich kenne nur den Mehrbedarf für Alleinerziehende, Schwangere oder chronisch Kranke und den auch nur bei der Sozialhilfe.
Besondere Belastungen bspw. aufgrund Krankheit müssen belegt werden.
Aber einen Mehrbedarf wegen Überschreitung einer Altersgrenze oder aufgrund Erwerbsunfähigkeit kenne ich nicht. Was nicht heißen muss, dass es den nicht gibt... -
Findet bei PKH keine Anwendung, da nicht in § 115 ZPO aufgeführt.
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Wie RainermdvZ: Im übrigen: Kommt man den da überhaupt nach Abzug der normalen Freibeträge und der Miete zu einem Restbetrag ?
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Vielen Dank! Da hab ich mich wohl getäuscht.
Störtebecker: Ja. 940,- EUR EU-Rente (netto). 0 UHB, Miete+NK 380,- EUR + notwendige Versicherungen 20,- EUR. Verbleibt eine zu zahlende Rate iHv 45,- EUR. -
§ 115 ZPO verweist jedoch auf § 82 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, der Altersbedingte Mehraufwand wäre in § 82 Abs. 3 SGB XII geregelt. Mangels Verweisung also auch nicht anzuwenden.
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