• Ich habe hier gerade eine GbR, deren Vertretung (mal wieder) misslungen ist.

    Zweck der Gesellschaft ist nach einer mir vorliegenden Vollmacht "insbesondere der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, insbesondere an Bauträger, sowie die Ausführung von Baumaßnahmen auf eigenem oder fremdem Grundbesitz".

    Ich hätte zur Abwechslung nicht übel Lust, die Beanstandung in die Richtung gehen zu lassen, dass hier ganz ersichtlich keine GbR vorliegen kann, sondern in Wahrheit eine oHG vorliegt. Dann landet das Ganze endgültig in der Zurückweisung, weil die Berichtigung des Grundbuchs auf die oHG scheitert, weil der Übergang nicht nachweisbar ist; aus dem gleichen Grunde dürfte - ohne dass es darauf noch ankommt - der Kaufvertrag grundbuchrechtlich nicht zu retten sein.

    Meinungen?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Würde ich interessant finden. Ich verstehe nämlich schon lange nicht mehr, warum zig Gewerbetreibende als GbR "firmieren".

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

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