Beratung durch Rpfl. Umfang

  • Wie soll das funktionieren? Der Rechtsanwalt kann doch nicht für eine außergerichtliche Beratung über nicht anhängige Folgesachen beigeordnet werden. Oder soll das dann im Rahmen der Beiordnung für Scheidung und Versorgungsausgleich kostenlos miterledigt werden?

  • Oder soll das dann im Rahmen der Beiordnung für Scheidung und Versorgungsausgleich kostenlos miterledigt werden?


    :abklatsch

    Alternativ schicken wir Euch die Mdten zur kostenlosen Beratung über alle Folgesachen.

  • Wie soll das funktionieren? Der Rechtsanwalt kann doch nicht für eine außergerichtliche Beratung über nicht anhängige Folgesachen beigeordnet werden. Oder soll das dann im Rahmen der Beiordnung für Scheidung und Versorgungsausgleich kostenlos miterledigt werden?



    Grad erst gesehen.

    § 19 Abs.1 Nummer 1 RVG.

    Dieses Abgrasen gehört zur Vorbereitung des Scheidungsverfahrens und ist daher von der Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren mit abgedeckt. Treten im Rahmen der Scheidungsvorbereitung Folgesachen mit auf ist darüber dann -je nach Einzelfall- gesondert zu entscheiden.

    Es sollte niemnad für irgendwas nicht anhängiges beigeordnet werden.

    Z. B. Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt können übers Jugendamt geklärt werden, etc. Das ist aber ein anderes Thema.

    Es ging doch darum, dass eine ASt. BerH wollte, der kein konkretes rechtliches Problem hatte.

    LGN

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