Ein Personalausweis kann eben auch schon uralt sein. Zwischen Ausstellung und Vorlage bei uns können schon 3 Ehemänner und deren Namen verbraucht sein.
Personalausweis vs. Personenstandsurkunde
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CinniMinni -
23. November 2010 um 16:28
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Stimmt, dann wäre der Ausweis ungültig. Aber im schlimmsten Fall "berichtigt" man dann auf einen auch schon wieder überholten Ehenamen.
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Ich hol das Thema mit einen Spezialfällchen vor:
Als Eigentümer ist eingetragen:
Barud el Amasat, geb. am 23.02.1976Jetzt beantragt Hadschi Halef Omar, geb. am 30.03.1980
die Namensberichtigung, er habe seinen Namen geändert!Beigefügt ist eine "Behördenauskunft", dass Hadschi Halef Omar, geb. am 30.03.1980 früher Barud el Amasat - ohne Geburtsdatum - hieß
und eine Berichtigungsbewilligung von Halef (???)Reicht natürlich nicht, aber wie kann der Mann die Identität nachweisen?
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Ich geh mal davon aus, dass sich der Knabe nicht tatsächlich nach der Karl May Figur genannt hat.
Wenn eine halbwegs zuständige Behörde die Identität formgerecht bestätigt würde ich da kein Faß aufmachen.
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Die Namen sind natürlich von Karl May, aber hier ziemlich ähnlich!
Ich will ja auch kein Fass aufmachen, aber Namensänderung gut und schön,
aber Änderung des Geburtsdatums? -
Im arabischen Raum ist das durchaus üblich und auch legal möglich.
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Im arabischen Raum ist das durchaus üblich und auch legal möglich.
Ergänzend dazu, dass viele Türken in Deutschland am 01.01. Geburtstag haben, weil es früher in Ostanatolien keine Registratur gab.
Also haben die deutschen Standesämter den 01.01. gewählt.
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